Die Betroffenheit in der Schweiz war gross. Ende August rutschten grosse Teile eines Hangs in Schwanden GL ab und begruben Dutzende Häuser unter sich. Über 60 Menschen mussten evakuiert werden. Jetzt ist klar: 40 Erdrutsch-Betroffene können nicht mehr in ihre Häuser zurück.
Am 14. Dezember 2023 haben der Kanton Glarus (Abteilung Wald und Naturgefahren) die Gemeinde Glarus Süd und die Versicherung GlarnerSach über die ereignisbezogene Gefahrenkarte zur Rutschung Wagenrunse und die daraus abgeleiteten Entscheide und Folgen informiert.
Eine neue Gefahrenkarte des Kantons zeigt, dass für einige Zonen ein dauerhaftes Nutzungs- und Betretungsverbot gilt. Die ereignisbezogene Gefahrenkarte Wagenrunse Schwanden ist in drei Gefahrengebiete Rot, Blau und Gelb unterteilt.
Personen erheblich gefährdet
Das Gefahrengebiet Rot bedeutet eine erhebliche Gefährdung, wobei Personen innerhalb und ausserhalb von Gebäuden erheblich gefährdet sind. Es besteht eine «unmittelbare Gefahr für Leib und Leben», heisst es in einer Mitteilung. Juristisch ausgedrückt, übersteigt das individuelle Todesfallrisiko in diesem Gebiet den gesellschaftlich akzeptierten Grenzwert zum Teil massiv.
Der Gemeinderat ist deshalb zur Handlung verpflichtet. In dem Gebiet kann es zu Zerstörungen von Gebäuden kommen, weshalb grundsätzlich ein Verbot für Neubauten oder Erweiterungen gilt. Ein Wiederaufbau zerstörter oder beschädigter Gebäude ist nicht möglich und Umbauten sind nur mit grossen Auflagen denkbar.
Im Gefahrgebiet Rot werden keine neuen Bauzonen ausgeschieden - im Gegenteil, es sind Rückzonungen anzustreben, wie die Gemeinde mitteilt. Die betroffenen Bewohner wurden bereits über diese tiefgreifenden Massnahmen informiert. Für sie gelten unterschiedliche Rückkehrhorizonte.
Karte ist behördenverbindlich
Das blaue Gefahrengebiet markiert eine mittlere Gefährdung, vor allem ausserhalb von Gebäuden besteht eine Gefahr. Schäden an Gebäuden sind möglich, aber eine plötzliche Zerstörung ist unwahrscheinlich.
In den gelben Gebieten herrsche eine geringe Gefährdung. Die veröffentlichte Gefahrenkarte ist behördenverbindlich.