Der High Court in der Hauptstadt Canberra entschied am Mittwoch, sich mit dem Einspruch des ehemaligen Finanzchefs des Vatikans zu befassen und seinen Antrag nicht schon im Vorfeld abzulehnen. Damit könnte die ehemalige Nummer drei des Vatikans möglicherweise noch um eine mehrjährige Haftstrafe herumkommen.
Die Begründung der richterlichen Entscheidung soll zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden. Der Kardinal war bei der Anhörung und Entscheidung des Höchsten Gerichts am Mittwoch nicht anwesend. Er sitzt seit März in einer Einzelzelle in einem Melbourner Gefängnis. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung des Gerichts trafen Pells Anwälte zu einer Unterredung mit ihrem Mandanten zusammen, berichtete die Zeitung «Sydney Morning Herald". Eine Stellungnahme Pells oder seiner Anwälte gab es zunächst nicht.
Mit der eigentlichen Befassung wird jedoch frühestens nach der Sommerpause des Gerichts im Februar gerechnet. Der 78-Jährige hofft darauf, dass seine Verurteilung kassiert wird. Pell ist der ranghöchste Geistliche in der Geschichte der katholischen Kirche, der wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde. Er war lange ein enger Vertrauter von Papst Franziskus.
Pell war im März wegen des Missbrauchs von zwei Chorknaben zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der erste Versuch, das Urteil von einem Berufungsgericht aufheben zu lassen, scheiterte im August. Demnach hätte Pell frühestens im Oktober 2022 aus der Haft entlassen werden können.
Nach der Entscheidung des Berufungsgerichts legten die Anwälte des Geistlichen beim obersten Gericht Einspruch ein. Dieses entschied nun, dass es den Fall anhören wird. Falls Pell am High Court einen Freispruch erreichen sollte, wäre er wieder ein freier Mann.
Der Vatikan hatte Pell untersagt, sein Priesteramt öffentlich auszuüben und Kontakt mit Minderjährigen zu haben. Er gehört nicht mehr zum Beratungsgremium des Papstes, sein Mandat als Finanzchef lief automatisch aus. Nach dem Urteil des Geschworenengerichts im März kündigte der Vatikan an, abwarten zu wollen, bevor er über weitere Konsequenzen entscheidet. Pell könnte womöglich seinen Kardinalstitel verlieren.
Er selbst weist seit jeher alle Vorwürfe zurück. Die Anwälte des Geistlichen hatten argumentiert, dass die zwei der drei Richter des Berufungsgerichts, die das Urteil im August bestätigten, Fehler gemacht hätten. Aufgrund von Aussagen einiger Zeugen hatten sie zudem angezweifelt, ob Pell überhaupt die Gelegenheit dazu gehabt habe, die Jungen zu missbrauchen. Die Anwälte plädierten daher für einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft bestritt hingegen, dass Fehler unterlaufen seien. Daher gebe es auch keine Grundlage für einen Einspruch.
Der Australier ist der ranghöchste Geistliche in der Geschichte der katholischen Kirche, der jemals wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilt wurde. Der Fall reicht in die Jahre 1996/97 zurück, als Pell gerade Erzbischof von Australiens zweitgrösster Stadt Melbourne geworden war. Nach einem Gottesdienst soll er sich an den zwei Chorknaben vergangen haben, die damals 13 Jahre alt waren.
(SDA)