In ein paar Wochen werde feststehen, welche Länder sich dem Bündnis anschliessen wollten. Die USA machen den Iran für die Attacken im Mai und Juni verantwortlich. Die Führung in Teheran bestreitet das.
Die USA sollen laut Dunford vor allem dafür zuständig sein, Patrouille-Schiffe der Koalition in riskanten Gewässern wie etwa der Strasse von Hormus mit Überwachung und Informationen von Nachrichtendiensten zu unterstützen.
Militäreskorte für Handelsschiffe
Handelsschiffe sollen demnach von Militärschiffen eskortiert werden, die unter der gleichen Flagge fahren. Bereits im Juni hatte US-Aussenminister Mike Pompeo die Absicht der USA angekündigt, ein globales Bündnis gegen den Iran zu schmieden. Diese Allianz solle sich nicht nur über die Golfstaaten erstrecken, sondern auch über Asien und Europa.
Der kommissarische Verteidigungsminister Mark Esper habe das Thema im Juni bei einem Treffen mit Alliierten im Nato-Hauptquartier angesprochen. Damals habe sich aber noch kein Staat zur Beteiligung bereiterklärt.
Esper habe daraufhin gesagt, das Vorhaben müsse noch präzisiert werden. «Wir haben ein ziemlich klares Konzept, was wir tun wollen», sagte Marine-General Dunford nun. Es könne mit einer kleinen Koalition beginnen und dann ausgebaut werden.
Strasse von Hormus wichtig für Ölhandel
Der US-Sondergesandte für den Iran, Brian Hook, hatte jüngst darauf hingewiesen, dass die Gefährdung der Schifffahrt in der Region nicht nur die Produzenten am Golf, sondern auch europäische und asiatische Konsumenten treffe. Mehr als 60 Prozent des Erdöls, das über die Strasse von Hormus exportiert werde, sei für Märkte in Asien bestimmt, sagte er.
USA will nicht alleinige Verantwortung übernehmen
Die derzeitigen Spannungen im Persischen Golf seien das Ergebnis einer fehlerhaften US-Politik, schrieb das Magazin «Defense One». Aber jene, die von weltweiten Schiffsrouten profitierten, sollten diese auch schützen. Es gehe den USA darum, ihre Verbündeten in dieser Sache in die Pflicht zu nehmen und nicht alleine für die Sicherheit dieser Schifffahrtsrouten zu sorgen. Die Belastungen sollten mit anderen reichen Staaten geteilt werden. (SDA)
Der Konflikt zwischen dem Iran und den USA spitzt sich immer weiter zu. Im Newsticker halten wir Sie über die Vorkommnisse auf dem Laufenden.
Der Konflikt zwischen dem Iran und den USA spitzt sich immer weiter zu. Im Newsticker halten wir Sie über die Vorkommnisse auf dem Laufenden.
Das sind die wichtigsten Vereinbarungen aus dem Vertrag zum iranischen Atomprogramm:
- Uran-Anreicherung
Die Herstellung atomarer Waffen ist nur möglich, wenn man genug spaltbares Material zur Verfügung hat. Das Abkommen legte deshalb den Grenzwert von 3,67 Prozent fest, bis zu dem der Iran Uran anreichern darf. Für Atomwaffen ist ein Anreicherungsgrad von 90 Prozent nötig. Vor dem Abkommen reicherte der Iran Uran bis zu 20 Prozent an.
- Uran-Vorräte
Der Bestand an niedrig angereichertem Uran darf 300 Kilogramm nicht überschreiten, und zwar für 15 Jahre, legte das Abkommen 2015 fest.
- Anreicherungskapazitäten
Der Iran hat zwei Anlagen zur Anreicherung von Uran, die teilweise unter der Erde liegen. Das Abkommens legte fest, dass die Zahl der Zentrifugen um mehr als zwei Drittel reduziert wird. Die Forschung und Entwicklung zur Uran-Anreicherung ist in den Anlagen seitdem nur noch in einem kleineren Massstab erlaubt. Damit sollte verhindert werden, dass die Kapazität für eine Anreicherung sprunghaft ansteigt.
- Plutonium
Der Iran war 2015 von der Verarbeitung von Plutonium zu waffenfähigem Material noch weiter entfernt als von Uran. Im Schwerwasser-Reaktor Arak hätte möglicherweise irgendwann Plutonium hergestellt werden können, doch das Abkommen verlangte, den Reaktorkern mit Zement aufzufüllen. Unter der Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA sollte der Reaktor so umgebaut werden, dass die Produktion von Plutonium minimiert wird und im Normalbetrieb kein waffenfähiges Plutonium anfällt. Neue Schwerwasser-Reaktoren darf der Iran nicht bauen.
Das sind die wichtigsten Vereinbarungen aus dem Vertrag zum iranischen Atomprogramm:
- Uran-Anreicherung
Die Herstellung atomarer Waffen ist nur möglich, wenn man genug spaltbares Material zur Verfügung hat. Das Abkommen legte deshalb den Grenzwert von 3,67 Prozent fest, bis zu dem der Iran Uran anreichern darf. Für Atomwaffen ist ein Anreicherungsgrad von 90 Prozent nötig. Vor dem Abkommen reicherte der Iran Uran bis zu 20 Prozent an.
- Uran-Vorräte
Der Bestand an niedrig angereichertem Uran darf 300 Kilogramm nicht überschreiten, und zwar für 15 Jahre, legte das Abkommen 2015 fest.
- Anreicherungskapazitäten
Der Iran hat zwei Anlagen zur Anreicherung von Uran, die teilweise unter der Erde liegen. Das Abkommens legte fest, dass die Zahl der Zentrifugen um mehr als zwei Drittel reduziert wird. Die Forschung und Entwicklung zur Uran-Anreicherung ist in den Anlagen seitdem nur noch in einem kleineren Massstab erlaubt. Damit sollte verhindert werden, dass die Kapazität für eine Anreicherung sprunghaft ansteigt.
- Plutonium
Der Iran war 2015 von der Verarbeitung von Plutonium zu waffenfähigem Material noch weiter entfernt als von Uran. Im Schwerwasser-Reaktor Arak hätte möglicherweise irgendwann Plutonium hergestellt werden können, doch das Abkommen verlangte, den Reaktorkern mit Zement aufzufüllen. Unter der Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA sollte der Reaktor so umgebaut werden, dass die Produktion von Plutonium minimiert wird und im Normalbetrieb kein waffenfähiges Plutonium anfällt. Neue Schwerwasser-Reaktoren darf der Iran nicht bauen.