«Wir wurden heute über den Entscheid informiert und haben umgehend Berufung eingelegt», sagte der Anwalt Ramadans am Montagabend gegenüber der Nachrichtenagentur AFP zur Entscheidung vom Freitag. Die richterliche Entscheidung sei «unglaubwürdig". Entlastende Elemente wie die «Lügen der Anklägerinnen» seien nicht in den Entscheid miteinbezogen worden.
Drei Frauen hatten Ramadan in Frankreich der Vergewaltigung beschuldigt. Im April reichte zudem eine Schweizerin bei der Genfer Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Vergewaltigung gegen den 55-Jährigen ein. Ramadan unterrichtete zwischen 1984 und 2004 an mehreren Genfer Schulen.
Seit der Festnahme durch die französischen Strafverfolgungsbehörden Anfang Februar sitzt der muslimische Intellektuelle in Haft. Sein Gesundheitszustand soll sich laut seiner Familie seither massiv verschlechtert haben.
Inhaftierung laut Gutachten weiter möglich
Ramadan, der sämtliche Vorwürfe bestreitet, hatte den Antrag auf Freilassung am 24. April gestellt. Einige Tage zuvor hielt ein juristisches Gutachten fest, dass die Inhaftierung Ramadans trotz dessen Zustand weiterhin möglich sei - unter der Bedingung, dass er weiterhin Zugang zu medizinischer Versorgung erhalte.
Ramadan ist in der Schweiz geboren, seine Vorfahren stammen aus Ägypten. Sein Grossvater war Hassan al-Banna, der Gründer der konservativen Muslimbruderschaft.
Kritiker werfen Ramadan vor, für eine besonders konservative und politische Auslegung des Islam einzutreten. Er selbst weist aber jede Nähe zu extremistischen Strömungen im Islam zurück. Die USA hatten ihm zwischen 2004 und 2010 aus politischen Gründen ein Einreiseverbot erteilt. (SDA)