Der Kapitän der Costa Concordia, Francesco Schettino, ist für das Schiffsunglück mit 32 Toten zu 16 Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden. Das erklärte das Gericht im toskanischen Grosseto am Abend.
Fünf Jahre Haft gab es wegen fahrlässiger Havarie, zehn Jahre wegen fahrlässiger Tötung und für das Verlassen des Schiffes sprachen die Richter ein Jahr Knast.
Schettino wegen Fieber abwesend
Schettino wurde neben der Haftstrafe auch zu einem fünfjährigen Berufsverbot verurteilt. Der Kapitän wird ausserdem lebenslang von allen öffentlichen Ämtern ausgeschlossen
Die Staatsanwaltschaft hatte 26 Jahre und drei Monate Haft für den 54-Jährigen beantragt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Schettino selbst war bei dem Urteilsspruch in der toskanischen Stadt nicht anwesend, obwohl er das zuvor angekündigt hatte. Er habe Fieber, erklärten seine Anwälte. Eine sofortige Festnahme ordnete das Gericht nicht an.
Er gab der Crew die Schuld
Schettino stand eineinhalb Jahre vor Gericht. Die Costa Concordia war im Januar 2012 mit mehr als 4200 Menschen an Bord vor der Insel Giglio gekentert.
Der Kapitän hatte sich nach dem Unglück zuerst selbst gerettet, bevor die Evakuierung abgeschlossen war. Er selbst hatte immer wieder betont, dass vor allem seine Crew an dem Unglück schuld gewesen sei. Schettino war der einzige Angeklagte in dem Mammutprozess. (SDA/mad)
Nach einem Urteil im Costa-Concordia-Prozess hat das Gericht in Grosseto 90 Tage Zeit für die schriftliche Ausfertigung der Entscheidung. Danach haben Anklagebehörde und Verteidigung die Möglichkeit Berufung einzureichen. Schettinos Anwälte kündigten diese bereits an.
Ein Berufungsverfahren würde vor einem Gericht in Florenz stattfinden und könnte noch in diesem Jahr beginnen.
Im Fall einer Verurteilung in zweiter Instanz hat der Angeklagte die Möglichkeit, beim Kassationsgericht in Rom als dritter und letzter Instanz Rekurs einzulegen. (SDA)
Nach einem Urteil im Costa-Concordia-Prozess hat das Gericht in Grosseto 90 Tage Zeit für die schriftliche Ausfertigung der Entscheidung. Danach haben Anklagebehörde und Verteidigung die Möglichkeit Berufung einzureichen. Schettinos Anwälte kündigten diese bereits an.
Ein Berufungsverfahren würde vor einem Gericht in Florenz stattfinden und könnte noch in diesem Jahr beginnen.
Im Fall einer Verurteilung in zweiter Instanz hat der Angeklagte die Möglichkeit, beim Kassationsgericht in Rom als dritter und letzter Instanz Rekurs einzulegen. (SDA)