Prozess um Pädophilen-Ring von Staufen (D)
Schweizer Jürgen W. (37) muss 9 Jahre in den Knast

Der Schweizer Jürgen W. (37) war Teil des Kinderschänder-Rings von Staufen (D). Im Juni wurde ihm vor dem Landgericht Freiburg (D) der Prozess gemacht. Jetzt wurde er zu 9 Jahren Gefängnis mit Sicherheitsverwahrung verurteilt.
Publiziert: 02.07.2018 um 15:16 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 17:53 Uhr
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Sie bot ihr Kind zum Missbrauch an: Berrin T. (48) bekommt zwölfeinhalb Jahre Haft, ihr Partner zwölf Jahre.
Foto: KEYSTONE/EPA Getty Images Europe POOL/THOMAS LOHNES / POOL
Dominique Rais

Abartig, abstossen und abscheulich: Der Prozess um den Kinderschänder-Ring von Staufen (D) hat Ungeheuerliches zu Tage gebracht. Über Jahre hinweg wurde ein heute 9-jähriger Bub in Süddeutschland immer wieder vergewaltigt und missbraucht.

Nach zwei Jahren erst nahm das Martyrium des Jungen im September 2017 schliesslich ein Ende. Der Pädophilene-Ring wurde von der deutschen Polizei zerschlagen, im Januar dann wurde der Fall publik. Seither wird den acht Mitgliedern des Pädo-Rings der Prozess gemacht. Einer der Angeklagten im Missbrauchsfall Staufen: der Schweizer Jürgen W.* (37) aus Au SG (BLICK berichtete).

Heute Montag hat das Landgericht Freiburg sein Urteil gefällt. Jürgen W. muss für 9 Jahre in den Knast – mit anschliessender Sicherheitsverwahrung. Zudem muss der Pädo-Schweizer 14'000 Euro – umgerechnet 16'177 Franken – Schmerzensgeld zahlen.

Pädo-Schweizer lebte noch bei seiner Mutter

Jürgen W. ging den Ermittlern am 22. November 2017 nahe der Schweizer Grenze in Österreich ins Netz. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der W. noch immer bei seiner Mutter gewohnt. Dort fanden die Ermittler auch belastendes Material.

Am 23. Januar wurde gegen den 37-Jährigen Anklage erhoben, Anfang Juni musste er sich für seine Taten vor dem Landgericht Freiburg (D) verantworten. Ihm wurden schwere Vergewaltigung, schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes und schwere Zwangsprostitution sowie gefährliche Körperverletzung in mehreren Fällen zur Last gelegt. Zudem wurde er wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften angeklagt.

Bis zu 1000 Euro für den Missbrauch des Buben (9)

Als Kopf des Kinderschänder-Rings gelten Berrin T.* (47), die Mutter des Missbrauchsopfers, sowie ihr einschlägig vorbestrafter Lebensgefährte Christian L.* (37). Im Internet wurde der Junge aus Staufen seinen Peinigern zum Missbrauch angeboten. Verstörend: Alles geschah mit dem Wissen der Mutter.

Bis zu 1000 Euro hatte das Pädo-Paar pro Treffen verlangt. Mit dem Geld bestückten der verurteilte, pädophile Hartz-IV-Empfänger und die Arbeitslose ihre Staufener Wohnung mit Luxusgütern.

Dritter Urteilsspruch im Missbrauchsfall Staufen

Der Urteilspruch gegen den Schweizer Jürgen W. ist der dritte im Missbrauchsfall Staufen. Ebenfalls verurteilt: der Deutsche Markus K.* (41) aus der Ortenau im Schwarzwald. Er missbrauchte den Neunjähren zweimal. Das Urteil: zehn Jahre Gefängnis mit anschliessender Sicherheitsverwahrung.

Auch Knut S.* (50), Soldat bei der deutsch-französischen Brigade im Elsass (F), wurde zu acht Jahren Haft verurteilt. Sowohl Markus K. als auch Knut S. haben Revision gegen das Urteil eingelegt.

*Namen der Redaktion bekannt

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