Norwegen
Menschenrechtsgericht weist Klage von Attentäter Breivik ab

Strassburg – Der rechtsextreme norwegische Attentäter Anders Behring Breivik ist endgültig mit einer Beschwerde gegen seine Haftbedingungen gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies seinen Antrag am Donnerstag als offensichtlich unbegründet ab.
Publiziert: 21.06.2018 um 12:27 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 06:33 Uhr
Der rechtsextreme norwegische Attentäter Anders Behring Breivik ist mit einer Klage gegen seine Haftbedingungen gescheitert. (Archiv)
Foto: KEYSTONE/AP NTB scanpix/LISE AASERUD

Der 39-Jährige hatte sich vor allem gegen seine lange Isolationshaft gewehrt. Er argumentiert argumentiert, die Bedingungen seiner Haft in einem Hochsicherheitsgefängnis seien unmenschlich und verstiessen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Das oberste norwegische Gericht hatte im vergangenen Jahr geurteilt, dass dies nicht der Fall sei. Breivik wandte sich daraufhin an das Menschenrechtsgericht in Strassburg. Dieses entschied nun, dass die Prüfung des Falls keine Verstösse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gezeigt habe - deshalb wurde die Beschwerde als unzulässig abgewiesen.

Breivik hatte am 22. Juli 2011 zunächst acht Menschen bei einem Bombenanschlag in Oslo getötet. Anschliessend erschoss er auf der Insel Utøya 69 weitere Menschen, die an einem Sommerlager der sozialdemokratischen Jugendorganisation teilnahmen.

Breivik, der seinen Namen mittlerweile in Fjotolf Hansen änderte, wurde im August 2012 zur Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Haftstrafe kann um unbestimmte Zeit verlängert werden, solange Breivik weiterhin als Gefahr für die Allgemeinheit eingeschätzt wird. (SDA)

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