Die indische Regierung hat die Einführung der Todesstrafe für Vergewaltiger von Kindern angeordnet. Das Kabinett in Neu Delhi habe einer Verschärfung der Gesetze für Sexualverbrechen am Samstag zugestimmt, sagte ein Regierungsvertreter.
Gegen Vergewaltiger von Kindern unter zwölf Jahren kann demnach die Todesstrafe verhängt werden, auch die Mindeststrafen für Sexualverbrechen wurden heraufgesetzt. Hintergrund sind Massenproteste nach den jüngsten brutalen Vergewaltigungen in Indien.
Parlament muss der Gesetztesänderung noch zustimmen
Premierminister Naredra Modi habe das Kabinett nach seiner Rückkehr vom Commonwealth-Gipfel einbestellt. Das Regierungsdekret wird nun dem Präsidenten vorgelegt, dessen Zustimmung als Formsache gilt. Nach der Billigung durch den Präsidenten tritt es für sechs Monate in Kraft und erhält Gesetzeskraft, sobald das Parlament den Änderungen zustimmt.
Das Dekret sieht überdies vor, dass die Prozesse im notorisch langsamen Gerichtswesen in Indien im Falle der Vergewaltigung von Kindern binnen zwei Monaten nach der Festnahme abgeschlossen sein müssen.
40'000 Übergriffe auf Frauen in Indien pro Jahr
Die Vergewaltigung und Ermordung der achtjährigen Zainab Ansari in Kaschmir im Januar hatte landesweites Entsetzen ausgelöst (BLICK berichtete). Nach der abscheulichen Tat wurde das Mädchen wie Müll entsorgt. Das Mädchen fiel hinduistischen Männern im Bundesstaat Jammu und Kaschmir zum Opfer. Auch der Fall eines Abgeordneten der Regierungspartei BJP im Bundesstaat Uttar Pradesh, der eine Jugendliche missbraucht haben soll, löste Empörung aus.
Die beiden Fälle führten zu den grössten Protesten seit der Gruppenvergewaltigung einer Studentin in Neu Delhi im Jahr 2012, die später ihren Verletzungen erlag. Anschliessend wurden zwar die Strafen für Vergewaltiger in Indien deutlich verschärft. Die Zahl der Angriffe auf Frauen ist aber weiterhin hoch. Jährlich werden in Indien 40'000 Fälle angezeigt. Allein vergangene Woche wurden vier ähnliche Fälle gemeldet.
In Indien gibt es bereits die Todesstrafe für besonders brutale Morde oder Terrorangriffe; die Todesurteile werden aber selten vollstreckt. Die bisher letzte Hinrichtung gab es 2015. Zudem steht die Beihilfe zum Selbstmord eines Kindes sowie Vergewaltigung, wenn diese zum Tod des Opfers oder zum Wachkoma führt, unter Todesstrafe. (SDA/rad)