Der Fall hatte über Deutschland hinaus für Schlagzeilen gesorgt: Anfang März 2015 brannte die 14-jährige Josephine P. mit ihrem 47-jährigen Onkel Gerrit H. durch. Die Eltern vermuteten eine Liebesbeziehung, veranlassten die europaweite Fahndung.
Fünf Wochen war das Paar mit einem blauen VW-Camping-Bus in Belgien, Spanien und Frankreich unterwegs. Schliesslich entdeckte eine Urlauberin die beiden zufällig in einem Supermarkt in Südfrankreich. Heute, knapp drei Jahre später, sind Josephine P. und der Architekt Gerrit H. noch immer zusammen. Er ist mittlerweile 49 Jahre alt, seine Nichte 17.
Beste Freunde und Seelenverwandte
Das ungleiche Paar lebt in einer gemeinsamen Wohnung in Berlin, mit dem Fernsehsender RTL sprachen die beiden über ihre Beziehung. «Sie ist unglaublich und auch unglaublich strukturiert. Ich möchte nichts anderes mehr erleben», schwärmt Gerrit H. im Interview. Er hätte die Beziehung vermeiden wollen – auch wegen seiner Familie, die er nicht im Stich lassen wollte.
Auch Josephine scheint von der Beziehung zu ihrem wesentlich älteren Onkel immer noch überzeugt: «Ich wollte diesen Kontakt und habe aus meinem eigenen Willen die Gefühle entwickelt – auch den Willen, eine Beziehung mit ihm zu führen. Ich wurde nicht manipuliert von ihm.» Sie seien ein «glückliches Paar, beste Freunde, Seelenverwandte». Für das nächste Jahr planen die beiden bereits ihre Hochzeit.
Das Mädchen entlastete damals ihren Onkel von Missbrauchsvorwürfen: Sie sei aus Liebe mit dem – damals mit ihrer leiblichen Tante verheirateten – Gerrit H. durchgebrannt. Sexuellen Kontakt, der damals aufgrund des Altersunterschieds strafbar gewesen wäre, habe es nicht gegeben.
Gericht erlaubte die Liebe mit der Minderjährigen
Auf Antrag der Eltern verbot ein Amtsgericht in Berlin nach der gescheiterten Flucht den Kontakt des damals 47-jährigen zu ihrer Tochter. Doch die Beziehung des Paars war damit nicht beendet. Josephine klagte erfolgreich gegen das Urteil: Im März 2016 entschied das Oberlandesgericht Brandenburg, das Amtsgericht habe bei seiner Entscheidung Kindeswille und Kindeswohl nicht ausreichend berücksichtigt.
Dem Mädchen attestierte das Gericht aussergewöhnliche Reife. Den Beziehungswunsch zu ihrem Onkel habe Josephine glaubwürdig geäussert. Das Kontaktverbot wurde daraufhin aufgehoben. Mit Josephines 16. Geburtstag wurde die Beziehung auch ohne Gerichtsbeschluss legal.
Schutzalter 16 in der Schweiz
Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland streng geschützt, mit ihnen gilt jeder sexuelle Kontakt als Missbrauch. Ab 14 darf der oder die Jugendliche mit jemandem schlafen, der nicht älter als 21 ist.
Allerdings gibt es Einschränkungen: Es darf kein Betreuungsverhältnis wie zum Beispiel zwischen einem Lehrer und seiner Schülerin ausgenutzt werden, und natürlich darf die sexuelle Handlung auch nicht bezahlt werden. Die Eltern können – müssen aber nicht – einen Strafantrag stellen, wenn der Partner über 21 ist.
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres darf man einvernehmlichen Sex mit Menschen jeden Alters haben.
In der Schweiz gilt ein Schutzalter von 16 Jahren. Jüngere dürfen nur mit einem maximal drei Jahre älteren Partner Geschlechtsverkehr haben. (kin)