Auf den Tag genau vor zwei Wochen wurde der Missbrauchsfall des neunjährigen Jungen aus Staufen (D) publik (BLICK berichtete). Jetzt werden immer mehr Fehler seitens der zuständigen Behörden bekannt. Gravierende Fehleinschätzungen haben zu den zwei Jahre andauernden Qualen des Neunjährigen geführt.
Den Behörden war der verurteilte Christian L.* (37) zwar längst bekannt. Trotz L.s Vorgeschichte sahen die Behörden in ihm aber keine Gefahr für den Buben. Ein fataler Irrtum, wie sich unterdessen herausstellte.
Keine Hinweise für sexuelles Interesse an Jungen
Erst mit der Verhaftung von L. und dessen Lebensgefährtin Berrin T.* (49), die zugleich auch die Mutter des Missbrauchsopfers ist, nahm das Martyrium des Buben im September 2017 ein Ende. Laut der «Badischen Zeitung» basiert die Fehleinschätzung im Missbrauchsfall von Staufen auf einer schriftlichen Bescheinigung von Christian L.s Therapeuten.
Bei Letzterem handelt es sich um einen Mitarbeiter der Forensischen Ambulanz Karlsruhe. Ihn musste L. seit seiner Haftentlassung im Jahr 2014 einmal im Monat aufsuchen. Gemäss dem psychologischen Gutachten soll L. lediglich pädophile Neigungen gegenüber kleinen Mädchen gehabt haben.
Explizit heisst es in der Bescheinigung, die der Anwalt von Berrin T., dem Gericht anlässlich einer mündlichen Verhandlung vorgelegt hat, dass der Therapeut im Laufe der Therapie keinen Hinweis gefunden habe, dass Christian L. sexuelle Interessen an Jungen haben könnte. Schliesslich habe sich der Pädophile bisher nur an Mädchen vergangen.
Schweigepflicht statt Stellungnahme
Tragisch: Wie die Ermittlungen gezeigt haben, war der Neunjährige seit 2015 immer und immer wieder Opfer sexuellen Missbrauchs. Zudem wurde der Neunjährige von seiner Mutter und Christan L. übers Internet zur Vergewaltigung angeboten. An die tausend Euro soll das Pädo-Paar verlangt haben.
Doch wie konnte es überhaupt zu einer solch fatalen Fehleinschätzung der Lage kommen? Eine Stellungnahme seitens der Forensischen Ambulanz Karlsruhe wird von deren Sprecherin verweigert. Sie beruft sich laut «Badischer Zeitung» auf die Schweigepflicht.
* Namen der Redaktion bekannt