Letztes Jahr sprachen die deutschen Behörden allein in Baden-Württemberg 974 Fahrverbote gegen Schweizer aus: 891 davon über einen Monat, 62 über zwei Monate und 21 über drei Monate. Das berichtet «20min.ch». Die Betroffenen werden aufgefordert, ihren Führerausweis bei der Bussgeldbehörde einzuschicken. Dort wird das Billett mit einem Kleber versehen und zurückgeschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die Verbotsperiode.
Laut Thomas Rohrbach, Mediensprecher des Bundesamts für Strassen (Astra), müssen die betroffenen Schweizer der Aufforderung rechtlich gesehen nicht nachkommen. In der Schweiz gilt das Fahrverbot ohnehin nicht. Doch bei der nächsten Deutschland-Reise kann es in diesem Fall zu Problemen kommen. Rohrbach: «Dann beginnt das Fahrverbot nicht zu laufen und die Person kann ins Fahndungsregister aufgenommen werden.»
Im schlimmsten Fall droht Knast
Wird der Fahrausweis nämlich nicht eingeschickt, gilt das Fahrverbot trotzdem. Fliegt man in diesem Fall bei einer erneuten Kontrolle in Deutschland auf, droht nochmals eine Geld- oder sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr, wie das Bayerische Polizeiverwaltungsamt auf Anfrage der Nachrichtenseite sagt.
Wie viele Schweizer sich dem Fahrverbot verweigern, kann die zentrale Bussgeldbehörde in Deutschland nicht sagen. (noo)
Wurde Ihnen in Deutschland der Fahrausweis entzogen oder wurde ein Fahrverbot gegen Sie ausgesprochen? Schreiben Sie uns, nutzen Sie das Formular und erzählen Sie uns (auch anonym) von Ihren Erfahrungen.