Es ist eine unfassbare Tat: Am 14. Oktober sollen in Freiburg (D) mindestens acht Männer eine 18-Jährige nach einer Partynacht stundenlang vergewaltigt haben. Der Hauptverdächtige Majd H. (22) soll die junge Frau in einem Club mit KO-Tropfen betäubt, und sich anschliessend in einem Gebüsch an ihr vergangen haben.
Anschliessend soll er seine Freunde gerufen haben, die ebenfalls über das wehrlose Opfer herfielen. Sieben Syrer und ein Deutscher sitzen mittlerweile als Tatverdächtige in Haft. Drei Wochen nach der mutmasslichen Gruppenvergewaltigung in Freiburg gaben Polizei und Staatsanwaltschaft eine Pressekonferenz zum Stand der Ermittlungen.
CDU-Innenminister will Abschiebestopp neu bewerten
Die Verdächtigen waren offenbar syrische Kurden, fünf der sieben Syrer sind vorbestraft. Das entfacht die Debatte um den Abschiebestopp für Syrien neu. Weil in dem Land Krieg herrscht, darf Deutschland aktuell niemanden dort hin abschieben.
Bereits am Freitag forderte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) als Reaktion auf den Fall Freiburg, dass die Innenministerkonferenz prüfen soll, ob syrische Flüchtlinge nicht künftig in sichere Regionen des Herkunftslandes abgeschoben werden können.
Am Samstag meldete sich auch der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Mathias Middelberg (CDU) zu Wort. In der «Welt» forderte er eine Neubewertung des Abschiebestopps für Syrien. «Wir können nach so abscheulichen Taten wie in Freiburg nicht einfach weitermachen wie bisher. Die Abschiebung von Schwerstkriminellen und Geföhrdern muss jetzt auch für Syrien auf den Prüfstand.»
Gegenwind bekommen die CDU-Politiker vom baden-württembergischen SPD-Politiker und früheren Landesinnenminister Reinhold Gall. Er sagte der «Heilbronner Stimme»: «Warum der Haftbefehl gegen einen erwachsenen Intensivstraftäter nicht vollzogen wurde, ist mir jedenfalls nicht erklärlich und muss aufgeklärt werden.» Von Thomas Strobl forderte er, erstmal geltendes Recht durchzusetzen, anstatt nun ständig schärfere Gesetze zu fordern.
Gab es Pannen?
Wie die «BILD»-Zeitung berichtete, könnten der Schreckenstat mehrere Polizeipannen vorausgegangen sein. Gegen den mutmasslichen Haupttäter Majd. H. lag nämlich bereits am 10. Oktober ein gültiger Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung und sexueller Nötigung vor. Trotz dem Vermerk, dass es sich bei dem Syrer um einen gefährlichen Intensivtäter handle, sollte er erst am 23. Oktober verhaftet werden.
Als Begründungen gaben die Behörden gegenüber der Zeitung einerseits «ermittlungstaktische Gründe» für den späten Zeitpunkt der geplanten Verhaftung an. Andererseits erklärten sie, dass der Aufenthaltsort des 21-Jährigen unsicher gewesen sei – Aufnahmen von Überwachungskameras zeigen ihn aber in den Tagen um die Gruppenvergewaltigung vor seiner Wohnung.