Allerdings hatte der Oberste Gerichtshof des Staates zwei für Montagabend geplante Exekutionen zuvor ebenfalls blockiert. Diese Entscheidung hat zunächst weiterhin Bestand.
Massive Proteste
Ursprünglich sollten in Arkansas ab Ostermontag bis zum 27. April acht Häftlinge hingerichtet werden. Dies hatte massive Proteste ausgelöst.
Eine Bundesrichterin stoppte die Exekutionen am Samstag vorerst. Sie bezog sich dabei auf generelle Klagen der betroffenen Häftlinge gegen eine Hinrichtung mit Giftinjektionen, dabei ging es vor allem um das umstrittene Mittel Midazolam. Dagegen legte der Bundesstaat Berufung ein - das Berufungsgericht gab ihm nun Recht.
Für Ostermontag waren zwei Exekutionen angesetzt worden. Diese wurden aber vom Obersten Gerichtshof des Bundesstaates in einem anderen Verfahren vorerst gestoppt.
Haltbarkeit des Giftes läuft ab
Hintergrund für die geplante Welle von Hinrichtungen ist, dass Ende April die Haltbarkeit des Mittels Midazolam abläuft, das Teil des Giftcocktails ist. Die Verwendung dieser Substanz aber ist höchst umstritten.
Midazolam soll die Häftlinge betäuben, bevor dann zwei weitere Mittel den Herztod herbeiführen. In der Vergangenheit hatte es beim Einsatz von Midazolam bei Hinrichtungen Berichte über qualvolle Tode gegeben.
2015 hatte das höchste US-Gericht die Beimischung der Substanz im Giftcocktail aber weiter erlaubt. Der Gebrauch des Mittels verstosse nicht gegen die Verfassung, die Grausamkeiten und das Zufügen starker Schmerzen untersagt.
US-Bundesstaaten haben zunehmend Nachschubprobleme bei Mitteln, die sie für Hinrichtungen verwenden wollen. Denn viele Pharmakonzerne wollen nicht mehr, dass mit ihren Substanzen getötet wird und weigern sich, Wirkstoffe für die Giftspritzen zu liefern. In der EU gilt ein Exportverbot für Produkte, die für Hinrichtungen oder zur Folter verwendet werden können. (SDA)