In den frühen Morgenstunden des 14. Oktober passiert der Horror in Freiburg (D). Bis zu 15 Männer sollen eine 18-Jährige Frau in einem Gebüsch mehrere Stunden lang vergewaltigt haben. Der mutmassliche Haupttäter ist der Syrer Majd H. (21). Er soll dem Teenager Drogen gegeben und sich als Erster an ihr vergangen haben, bevor er seine Freunde herbeirief (BLICK berichtete).
Nun stellt sich heraus: Der 21-Jährige war der Polizei längst bekannt. Und schon seit dem 10. Oktober lag ihr ein gültiger Haftbefehl gegen ihn vor, wie die «Bild»-Zeitung berichtet. Er hätte zum Zeitpunkt der Tat längst im Gefängnis sitzen können, dem Opfer wäre die Schreckensnacht so erspart geblieben. Aber die zuständigen Behörden wollten den Haftbefehl aus «ermittlungstaktischen Gründen» noch nicht vollstrecken.
Verprügelte Behinderten mit einem Baseballschläger
Die Liste der Vorwürfe an H. ist lang. Er wurde seit seiner Flucht aus Syrien immer wieder straffällig, vor allem wegen Gewalt- und Sexualdelikten. So verprügelte er im Mai dieses Jahres vor dem Freibad in Freiburg einen Behinderten mit einem Baseballschläger.
Kurz darauf schlug er gemeinsam mit vier Freunden einen seiner Mitbewohner brutal zusammen und bedrohte seinen Vermieter. Im August soll der 21-Jährige dann in der Wohnung eines minderjährigen Mädchens onaniert haben und später sogar noch weiter gegangen sein. Nachdem er Pornos geschaut hatte, soll er eine andere Minderjährige genötigt haben, seinen steifen Penis anzufassen.
Er sollte erst am 23. Oktober verhaftet werden
Die zuständige Staatsanwaltschaft beantragte deswegen Anfang Oktober einen Haftbefehl gegen H. Unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, körperlicher Misshandlung und versuchter sexueller Nötigung. Am 10. Oktober, drei Tage vor der schrecklichen Gruppenvergewaltigung, wurde der Haftbefehl erlassen und an die Polizei weitergeleitet.
Aber Majd H. wurde nicht aufgegriffen. Warum genau, ist noch unklar. Aus Polizeikreisen heisst es gegenüber «Bild», dass die Vollstreckung «zeitnah» vorgesehen gewesen sei. Der Syrer sollte erst am 23. Oktober gemeinsam mit weiteren Straftätern wegen Drogendelikten festgenommen werden. (krj)