Beihilfe zum 5230-fachen Mord
KZ-Wachmann(93) soll drei Jahre in Knast

Ein ehemaliger Wachmann im Konzentrationslager Stutthof soll drei Jahre in den Knast. Das fordert die deutsche Staatsanwaltschaft. Dem heute 93-Jährige wird Beihilfe zum 5230-fachen Mord vorgeworfen.
Publiziert: 06.07.2020 um 14:58 Uhr
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Der Alt-Nazi versteckt sich hinter einer Mappe.
Foto: AFP

Im Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann im KZ Stutthof hat die Staatsanwaltschaft in Hamburg eine Jugendstrafe von drei Jahren für den Angeklagten gefordert. «Der Angeklagte ist der Beihilfe zum 5230-fachen Mord überführt», sagte Staatsanwalt Lars Mahnke am Montag in der norddeutschen Hafenstadt in seinem Plädoyer.

Der damals 17 bis 18 Jahre alte SS-Wachmann habe gewusst, was in der Gaskammer des Lagers bei Danzig passierte und dass Menschen im Krematorium erschossen wurden. Er habe den Genozid der Nationalsozialisten an den Juden als Unrecht erkannt.

War nicht freiwillig im KZ Stutthof

«In einer solchen Situation muss Schluss sein mit der Loyalität gegenüber Verbrechern», sagte der Staatsanwalt. Der Angeklagte hätte vom Wachturm herabsteigen müssen, sein Gewehr abgeben und erklären müssen, dass er nicht mehr könne und sich zum Dienst in der Wehrmacht melden.

Der 93-Jährige hatte zum Auftakt des Verfahrens im Oktober vergangenen Jahres eingeräumt, dass er Wachmann in Stutthof war. Allerdings sei er das nicht freiwillig gewesen. Er sei 1944 zur Wehrmacht eingezogen worden. Weil er nicht frontverwendungsfähig gewesen sei, habe man ihn zum Wachdienst nach Stutthof abkommandiert.

Die SS-Uniformjacke habe er nach der Rückkehr von einem Krankenhausaufenthalt anziehen müssen. Er habe viele Leichen in dem KZ gesehen, selbst aber nie von seiner Waffe Gebrauch gemacht. (SDA)

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