Das Baselbieter Strafgericht urteilte über den Fall eines einen 58-jährigen Schweizers, der vor einem Jahr die Schutzmaske beim Polizeiposten in Sissach BL nicht getragen haben soll. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft verfügte deshalb einen Strafbefehl mit einer Busse von 100 Franken und Verfahrenskosten von 180 Franken. Gegen diesen Strafbefehl hat der Mann nun erfolgreich rekurriert.
Die Polizei hatte den Mann im Februar 2021 an der sogenannten «Nicht-Fasnacht» in Sissach aufgegriffen und zum Polizeiposten transportiert, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Was dort genau vorgefallen war, blieb unklar, weil sich der Beschuldigte im Gerichtsgebäude weigerte, eine Gesichtsmaske zu tragen und schliesslich von der Polizei aus dem Saal entfernt werden musste.
Unklar, ob er in Innenräumen war
Der Richter begründete den Freispruch damit, es sei der Strafverfolgungsbehörde nicht gelungen, dem Angeklagten eine Schuld nachzuweisen. Aus den Akten werde nämlich nicht ersichtlich, ob sich der Unmaskierte in den Innenräumen des Polizeipostens in Sissach befunden habe, wo eine Maskentragpflicht herrschte, oder ob er im Aussenraum vor dem Posten vernommen worden sei.
Nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» hob der Richter den Strafbefehl auf. Während der Urteilsverkündung sagte der Richter, er habe sich in einem «Dilemma» befunden: Einerseits müsse ein Verfahren nach rechtsstaatlichen Prinzipien durchgeführt werden, andererseits dürfe man Maskenverweigerung «nicht tolerieren».
Für den Freigesprochenen dürfte sein Verhalten an der Verhandlung möglicherweise zu weiteren Verfahren und damit verbundenen Kosten führen. Am Gericht verweigerte er das Tragen einer Maske, was ihm gleich eine Busse eintrug.
Ein medizinisches Arztzeugnis, das ihn von einer Maskentragpflicht befreit hätte, wies er nicht vor, sagte jedoch: «Ich kann es beweisen.» Er müsse nur eine Maske anziehen, dann würden alle innert Minuten sehen, was mit ihm und seinen Lungen passiere. Auf die Frage des Richters, was denn passieren würde, antwortete der Beschuldigte, dies wolle er nicht schildern, es sei seine Privatsache.
Jetzt droht Verfahren wegen Widerstand gegen eine Amtshandlung
Der Richter sah die «Sicherheit vor Ort» nicht gewährleistet und forderte den unmaskierten Beschuldigten auf, den Saal zu verlassen. Doch dieser beharrte darauf, seinem eigenen Prozess beistehen zu können. Schliesslich mussten zwei Polizeileute den Beschuldigten aus dem Saal tragen. Nun droht dem Mann auch ein Verfahren wegen Widerstand gegen eine Amtshandlung.
Dem 58-Jährigen hatte die Baselbieter Staatsanwaltschaft neben dem konkret verhandelten Fall eine lange Liste von Vergehen gegen die Corona-Schutzmassnahmen zur Last gelegt: unbefugtes Nichttragen einer Gesichtsmaske in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs, in öffentlich zugänglichen Innenräumen und Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben, einschliesslich Märkten, in Wartebereichen von Bahn, Bus, Tram und Seilbahnen oder in Bahnhöfen, Flughäfen und anderen Zugangsbereichen des öffentlichen Verkehrs. (SDA)