Der Untermieter führt in der eigenen Wohnung ein Puff – und niemand kann auf die Schnelle etwas dagegen tun. Im Ausland ist die Masche bekannt, Airbnb geriet in dem Zusammenhang in die Schlagzeilen – musste schwarze Schafe sperren.
«Es handelt sich um eine Übertretung»
«Die Polizei kann büssen, mehr nicht», sagte der mit dem Fall betraute Polizist zu Sabrina Tobler*, welche das Zimmer untervermietete. Grund: «Es handelt sich um eine Übertretung, und da liegt gemäss Gesetz eben leider nicht mehr als eine Busse drin. Alles was Kündigung und Mietvertrag betrifft ist zivilrechtlich.» Der deutsche Untermieter werde sich wohl auf den Standpunkt stellen, dass die Frauen bei ihm zu Besuch seien – «auch wenn wir wissen, dass diese Personen in der Wohnung arbeiten».
Ausserordentliche Kündigung
Stimmt das? «Ja», meint der Rechtsexperte des «Beobachters», Marcel Altherr. «Juristisch sind die Aussagen korrekt.» Der Experte würde der Zürcherin darum empfehlen, den Untermieter schriftlich zu ermahnen und eine ausserordentliche Kündigung auszusprechen, «wenn es offensichtlich ist, dass der Untermieter seine Pflichten zur Sorgfalt verletzt. Hier spricht man von einem unzumutbaren Mietverhältnis». Bleibt der Mieter trotzdem in der Wohnung, darf die Polizei mit einem Ausweisungsentscheid aktiv werden.
Das Problem: Vorausgesetzt, die Mieterin kann das illegale Anschaffen von Hawaii aus belegen, gilt bei ausserordentlichen Kündigungen eine Frist von 30 Tagen. Heisst: Das Puff könnte aus mietrechtlicher Sicht bis kurz vor ihrer Rückkehr im März offen bleiben.
* Name von der Redaktion geändert