Die eidgenössische Volksinitiative «Hilfe vor Ort im Asylbereich» will die Bestimmungen der Bundesverfassung zur Gesetzgebung im Ausländer- und Asylbereich um einen Artikel 121b ergänzen.
Demnach sollen Asylsuchende künftig vor Ort, möglichst nahe am Krisengebiet betreut werden. Dazu sollen sogenannte Hilfszentren eingerichtet werden, an denen sich die Schweiz in Zusammenarbeit mit anderen Ländern beteiligen soll.
Die vorgesehene Ergänzung der Bundesverfassung stellt zudem klar, dass Asylsuchende weder ihren Aufenthaltsort noch ihr Zielland selbst wählen können. «Sie erhalten Schutz in einem zugeteilten Land.»
Gelder für das Asylwesen sollen deshalb grundsätzlich im Ausland eingesetzt werden - dies mit dem Argument, dass «vor Ort viel mehr Menschen als in der Schweiz geholfen werden» könne.
Asylsuchende, die nicht in Drittstaaten ausgeschafft werden können, sollen in der Schweiz an «behördlich kontrollierbaren Orten bleiben», bis ihr Asylverfahren abgeschlossen ist. Bis sie für sich selbst aufkommen können, sollen sie nur mit Sachleistungen unterstützt werden.
Lanciert wird die Volksinitiative vorab von SVP-Nationalrätinnen und -räten: Luzi Stamm (AG), Lukas Reimann (SG), Andrea Geissbühler (BE), Barbara Keller-Inhelder (SG) und Therese Schläpfer (ZH). Zum Initiativkomitee gehören darüber hinaus Privatpersonen.
(SDA)