Die ORS übernimmt die Betreuung in den Asylregionen Westschweiz, Nordwestschweiz und Bern, die Asyl-Organisation Zürich in den Asylregionen Zürich, Tessin und Zentralschweiz sowie Ostschweiz, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Mittwoch mitteilte.
Es geht dabei um die Betreuungsdienstleistungen in den Bundesasylzentren ab 1. Januar 2020 bis Ende 2022. Diese Mandate können optional zwei Mal um zwei Jahre verlängert werden, maximal jedoch bis zum 31. Dezember 2026, wie das SEM weiter schreibt. Spätestens auf diesen Zeitpunkt hin müssen die Mandate neu ausgeschrieben werden.
Nach Auskunft des SEM ist das Vertragsvolumen abhängig von der Belegung der Zentren und beträgt pro Jahr je maximal rund 25 Millionen Franken, also insgesamt maximal rund 50 Millionen Franken. Dabei handle es sich um Maximalkosten, die nur bei voller Auslastung der Kapazitäten entstünden. Da aktuell die Kapazitäten deutlich reduziert würden, seien die Kosten viel geringer, gab das SEM auf Anfrage bekannt.
Der Bund hatte die Mandate am 8. Mai dieses Jahres öffentlich ausgeschrieben. Die Anbieter mussten unter anderem ihre wirtschaftlich-finanzielle und betrieblich-organisatorische Leistungsfähigkeit sowie die für den Auftrag relevante Erfahrung nachweisen.
Zudem mussten sie in einem Konzept darlegen, wie sie die Betreuung und Beschäftigung ausgestalten, Schwankungen bei den Asylgesuchszahlen insbesondere in der Personalplanung auffangen sowie ihre Mitarbeitenden schulen und weiterbilden. Die Angebote der nun mandatierten Organisationen überzeugten durch das beste Preis-Leistungsverhältnis, schreibt das SEM.
Die Organisation Save the Children hat in einer Mitteilung daran erinnert, dass entwicklungsfördernde Angebote und kindgerechte Strukturen in Asylzentren prioritär seien für das Wohl geflüchteter Kinder.
Die Festschreibung von kinderfreundlichen Räumen und Aktivitäten im neuen Betriebskonzept des SEM sei ein wichtiger erster Schritt. Das SEM müsse aber nun Standards definieren bezüglich der Einrichtung und des Angebots in den Räumen und sicherstellen, dass eine regelmässige verlässliche Betreuung auch für Kinder im Vorschulalter stattfinde.
Notwendig seien auch regelmässige Weiterbildungen für das Betreuungspersonal im Bereich Kinderschutz und psychosoziale Unterstützung von Kindern und Jugendlichen.
(SDA)