Das erstinstanzliche Urteil des Strafgerichts Zug für den arbeitslosen Ardian B.* (22) liest sich wie ein Krimi. Auf 117 Seiten beschreibt das Gericht 48 Deliktserien, die der junge Autoknacker zwischen Januar 2016 und Juli 2017 begangen hat.
In unzähligen Tiefgaragen von Einkaufszentren oder Mehrfamilienhäusern hat der Zuger Autos nach Wertsachen kontrolliert. Wurde er fündig, schnitt er bei Cabrios das Stoffdach auf – bei normalen Autos schlug er die Scheibe ein.
Tiefgaragen abgegrast
Der Autofreund war immer mit einem oder mehreren Komplizen unterwegs. Bei der Befragung sagte er: «Wir waren jeweils zwischen ein Uhr nachts und sechs Uhr früh unterwegs.» Pro Nacht hätten sie gleich mehrere Garagen abgegrast. Eine bestimmte Route habe es nicht gegeben. Sie hätten meist spontan agiert – und nur am Wochenende, weil ein Kollege unter der Woche arbeiten musste.
In 18 Monaten kamen so 75'970 versuchte und 22 vollendete Diebstähle zusammen. Beute: 9498 Franken – dazu 13 Sachbeschädigungen (Schaden: 36'574 Franken) und 323 Hausfriedensbrüche. Manchmal hat Ardian B. bei den Diebestouren auch einfach Reifen zerstochen – aus Frust, wenn keine Beute zu holen war.
Mehrere Tiefgaragen pro Nacht
Die krass hohen Zahlen kamen zustande, indem die Bande vor allem riesige Tiefgaragen «kontrolliert» hatten. So sind im Einkaufszentrum «EKZ Metalli» und vom Parkhotel allein 900 Parkplätze, in der Tiefgarage Neustadt-Passage stehen 254 Autos. Anscheinend haben sie pro Tour sämtliche Autos abgecheckt und kurz versucht zu öffnen. Pro Nacht suchten sie jeweils mehrere Tiefgaragen heim.
Schon 2017 vom Jugendgericht verurteilt
Unbelehrbar: Bereits im Juli 2017 wurde er vom Jugendgericht wegen Diebstahl, mehrfachen versuchten Raubs, Hausfriedensbruch, Widerhandlung gegen das Waffengesetz und Drogendelikten zu einer bedingten Strafe von 21 Monaten verurteilt.
Immerhin straferleichternd rechnete das Gericht ihm an, dass er ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte. Viele der Taten hätten ohne seine Angaben nie aufgeklärt werden können.
Autoknacker will in Berufung gehen
Das Strafgericht des Kantons Zug sprach den jungen Mann wegen des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls sowie der mehrfachen Sachbeschädigung und des mehrfachen Hausfriedensbruchs schuldig. Er kassierte in erster Instanz 40 Monate Gefängnis. Davon hat er bereits 665 Tage abgesessen.
Die Verteidigung forderte eine milde Freiheitsstrafe von nur zehn Monaten. Und für die bereits zusätzlich abgesessenen zwölf Monate und fünf Tage sei er zu entschädigen. Dementsprechend unzufrieden waren Ardian B. und sein Anwalt mit dem Urteil – sie haben Berufung angemeldet.
* Name geändert