Er arbeitete hart als Saisonnier und Betriebsangestellter bei den Lenzerheide Bergbahnen AG (LBB). Bis vor wenigen Tagen reichte Minnas G.* (30) den Gästen am Skilift Valbella den Bügel. Doch letzte Woche erhielt er die fristlose Kündigung. Der Vorwurf: Er soll bei der Arbeit Pornos geschaut haben – vor anderen Mitarbeitern.
«Es war auf meinem privaten Tablet»
Gegenüber BLICK gibt der Entlassene unverhohlen zu: «Ja, ich habe im Pausenraum Pornos geschaut. Die fristlose Kündigung finde ich aber übertrieben.» Er relativiert den Vorfall: «Meine Hose war ja immer zu!» Und: «Es war auf meinem privaten Tablet morgens, bevor der Betrieb losging.»
Die LBB zeigte dafür kein Verständnis. Im Kündigungsschreiben an Minnas G. heisst es: «Wir mussten feststellen, dass du während der Arbeitszeit in den Räumlichkeiten der LBB Filme mit pornografischem Inhalt schaust. Dies sogar dann, wenn sich andere Mitarbeitende im selben Raum befinden.» Dann wird die Arbeitgeberin deutlich: «Dieses Verhalten ist absolut inakzeptabel. Wir distanzieren uns von diesem Verhalten und lösen das Arbeitsverhältnis fristlos per sofort mit dir auf.» Ohne Happy End.
«Das ist doch übertrieben. Im Team sind alle Kollegen erwachsen»
Minnas findet das ungerecht. Mit seiner Arbeit sei man immer zufrieden gewesen. Der 30-Jährige war schon in der letzten Wintersaison gut drei Monate am Skilift Valbella. Er habe für 22.20 Franken pro Stunde Wartungsarbeiten durchgeführt, Schnee geschaufelt, sich um das Trassee gekümmert oder Tafeln auf der Piste montiert.
Der gelernte Waldarbeiter sagt zu BLICK: «Eine Mitarbeiterin hat gesehen, wie ich den Porno schaute. Sie hat mich wohl verraten, denn bereits am Mittag erhielt ich die Kündigung.» Er ist sauer: «Das ist doch übertrieben. Im Team sind alle Kollegen erwachsen.»
Jetzt kommt bei der LBB der Porno-Passus
BLICK konfrontierte die LBB mit dem Fall. Die Bergbahnen erklären schriftlich: «Die Kündigung ist gerechtfertigt. Herr G. hat in mehreren Punkten gegen das Personalreglement verstossen.» So ist Lesen während der Arbeitszeit verboten, und das Telefonieren oder Versenden von privaten Nachrichten ist nur im Notfall erlaubt. Von der Konsumation von Pornos steht nichts explizit. Bis jetzt!
Nun will die LBB das Reglement wegen des Vorfalls um einen Porno-Passus ergänzen und «das Schauen von Filmen mit pornografischem Inhalt während der Arbeits- und Pausenzeit explizit als Verbot aufnehmen». Denn laut Arbeitgeberin war es bei G. kein Einzelfall. Man habe ihn mehrmals verwarnt, weil sich andere Mitarbeiter durch seinen pornografischen Filmkonsum gestört fühlten.
Minnas G. ist deshalb jetzt wieder auf Jobsuche: «Im Sommer kann ich zu einem Landwirt.» Doch bis dahin brauche er etwas, denn er will niemandem auf der Tasche sitzen. Um Geld zu sparen, lebt er in einem Wohnwagen. Er sagt: «Momentan stelle ich sogar die Gasheizung ab.» Wenigstens kann er sich jetzt ohne Konsequenzen an seinen heissen Filmchen aufwärmen.
* Name bekannt