Ruiniert Corona jetzt auch die 1.-August-Feiern?
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Warnungen vor Privatfeiern:Ruiniert Corona den 1. August?

Coronavirus an Privatfeiern
So heikel sind Umarmungen an der 1.-August-Party

Corona-Ansteckungen sind in den letzten Tagen angestiegen. Dies, während sich viele Menschen wegen des schönen Wetters treffen und feiern. Erste Behörden warnen jetzt schon vor 1.-August-Feiern.
Publiziert: 30.07.2020 um 04:51 Uhr
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Aktualisiert: 30.07.2020 um 13:02 Uhr

Am Mittwoch hat das Bundesamt für Gesundheit BAG 193 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Am Dienstag waren es noch 132 neue Ansteckungen.

Den Behörden zufolge ist es zuletzt «auffällig oft» an privaten Feiern wie Geburtstagen und Familienfesten zu Ansteckungen gekommen. Jetzt hat der Kanton Thurgau die Bevölkerung bereits zu Vorsicht bei privaten 1.-August-Feiern gemahnt. Händeschütteln, Küsschen oder Umarmungen sollen vermieden werden.

Rudolf Hauri, Präsident der Kantonsärztevereinigung, sagt zur «Aargauer Zeitung», dass bei privaten Feiern schon der Schluck aus der gleichen Flasche gefährlich sei. «Es geht nicht um die Flüssigkeit, sondern um den Flaschenhals. Das Virus ist an Oberflächen nachweisbar und könnte in den Rachen gelangen, wenn man aus der Flasche einer infizierten Person trinkt.»

«Bei jedem Atemzug verteilen sich Partikel»

Statt den drei Küsschen begrüssen sich viele Menschen derzeit mit einer Umarmung – im Glauben, dass so die Übertragung verhindert werden kann. Falsch, sagt Hauri zur Zeitung. «Der Abstand wird bei einer Umarmung genauso unterschritten, wie beim Küssen. Die Hauptproblematik bleibt: Die Atemwege kommen sich nahe. Bei jedem Atemzug verteilen sich Partikel.»

Hinzu komme, dass eine infizierte Person bestimmt auch Viren an den Kleidern habe, die man mit der Hand dann wieder in sein Gesicht führe.

Keine Zugangsbeschränkungen geplant

Laut BAG ist es auch an privaten Partys in den Kantonen Waadt und Freiburg bereits zu drei Superspreader-Events mit einer noch unklaren Anzahl an Infektionen gekommen. Die konkreten Zahlen stehen noch aus, weil die entsprechende Erhebungskategorie erst seit Mitte Juli besteht.

Veranstalter planen bei beliebten 1.-August-Destinationen dennoch keine Zugangsbeschränkungen. Die gesetzliche Grundlage fehle, gegen Menschenansammlungen einzuschreiten. An einzelnen Hotspots wie dem Zürcher Seebecken werde aber das Gespräch mit den Feiernden gesucht. (kes)

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