Seine Taten sorgten schweizweit für Entsetzen: Dem Kita-Betreuer René W.* (34) aus St. Gallen, der in Interviews als Anti-Pädo-Missionar auftrat, wird vorgeworfen, sich an Buben unter seiner Obhut sexuell vergangen zu haben. Wie im September bekannt wurde, will die Staatsanwaltschaft W. für fünf Jahre und acht Monate im Gefängnis sehen. Ausserdem soll er seine Störung in einer stationären Massnahme behandeln lassen (BLICK berichtete).
Am 21. Januar steigt am Kreisgericht St. Gallen der Prozess gegen den Kita-Betreuer. Die Anklageschrift liegt nun vor und enthüllt das Ausmass der Taten: W. produzierte explizites Bildmaterial, das er unter dem Pseudonym «FarmMaster» im Darknet veröffentlichte.
Mindestens drei Kita-Kinder betroffen
An seinem Arbeitsplatz in der St. Galler Kita Fiorino Ost nimmt W. im April 2018 sexuelle Handlungen an einem Buben (18 Monate) vor. Der Pädo-Betreuer ist sich seiner Sache so sicher, dass er sein abartiges Treiben auf einem 40-sekündigen Clip festhält.
Ein weiteres Kleinkind (21 Monate) schändet W. im privaten Rahmen, lässt dieses an seinem Penis hantieren. Und in einer Kita in Gossau SG verpasst er einem schlafenden Knaben (4) sexuell motivierte Streicheleinheiten.
Zudem fertigt er sexuell motiviertes Bildmaterial an – auch aus der Fiorino-Kita. So soll W. auf den Auslöser gedrückt haben, als ein Junge (6) nackt vor ihm am Lavabo stand oder als er einen anderen Buben (4) mit Handschellen gefesselt hat.
Lauerte René W. Kindern im Wald auf?
Bitter: Viele Fälle lassen sich nicht zuordnen, weil sich René W. beim Filmen und Fotografieren meist auf die Geschlechtsteile konzentrierte. So entstanden auch Bilder von bis zu zehn unbekannten Buben aus dem Waldkindergarten in Flawil SG, wo die Identität der Opfer unklar ist. Denn René W. war nie in diesem Kindergarten angestellt, trieb sich einfach im Wald herum und filmte die Buben heimlich beim Urinieren.
Schulleiter Ueli Siegenthaler erfährt erst von BLICK von den Vorwürfen und ist schockiert: «Ich kenne diesen Mann nicht. Er hat niemals für uns gearbeitet – auch nicht als Praktikant.» Der Wald sei aber öffentlich zugänglich.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
* Name geändert