Letzte Woche stand Stephan L.* (21) vor dem Bezirksgericht Pfäffikon ZH. Am 31. März 2015 hatte er seinen Vater Balts L.* von hinten in den Kopf geschossen und sich anschliessend selber bei der Polizei gemeldet.
Am Freitag verblüffte das Gericht die Öffentlichkeit mit dem Urteil: «Nur» fünf Jahre Haft wegen Totschlags.
Staatsanwalt ist mit Ergebnis nicht einverstanden
Staatsanwalt Markus Oertle hatte auf Mord plädiert und 14 Jahre Haft gefordert. Für ihn war klar: Stephan L. hatte seinen Vater geradezu hingerichtet. Deshalb zieht er das Urteil nun weiter, wie er heute gegenüber «Radio Zürisee» sagt: «Ich bin mit dem Ergebnis nicht einverstanden.»
Oertle ist der Meinung, dass es sich nicht um Totschlag, sondern um Mord oder zumindest um vorsätzliche Tötung handelt.
Täter muss lernen, sich selber zu lieben
Für das Gericht war es hingegen ein «klassischer Fall» von Totschlag. Die Kindheit und Jugend von Stephan L. habe «mit einer normalen Eltern-Kind-Beziehung nichts zu tun» gehabt. In der nun anstehenden Therapie würde es deshalb auch darum gehen, dass der junge Täter lerne, sich selber zu lieben.
Gegenüber BLICK sprach der Verteidiger Valentin Landmann von einem «hervorragenden Urteil». Er stellt aber klar: «Mein Mandant ist trotzdem schwer bedrückt. Er weiss, was er getan hat.»
*Namen der Redaktion bekannt