Agrochemie
Bayers Glyphosat-Rechtsstreit geht in USA in erste Berufungsrunde

Der Schadenersatz-Streit um den zum Bayer-Konzern gehörenden Unkrautvernichter Glyphosat ist in eine neue Runde gegangen. Vor einem kalifornischen Gericht begann am Dienstag (Ortszeit) das erste Berufungsverfahren in den USA.
Publiziert: 03.06.2020 um 03:11 Uhr
In den USA gibt es eine neue Runde im Rechtsstreit um den Einsatz von Glyphosat des Bayer-Konzerns. (Archivbild)
Foto: OLIVER BERG

In der einstündigen Anhörung legten die Anwälte beider Parteien ihre Argumente dar. Die drei Richter erörterten mit ihnen Verfahrensfragen. In welche Richtung ihre Entscheidung gehen könnte, war nicht erkennbar. Verhandelt wird der Fall des ehemals als Platzwart an einer kalifornischen Schule tätigen Dewayne Johnson. In der Vorinstanz war Bayer erstmals für die Krebserkrankung eines Klägers verantwortlich gemacht und zu Schadenersatz verurteilt worden.

Der Konzern rechnet im nun begonnenen Berufungsverfahren nach früheren Angaben mit einem Urteil bis Ende August. Er hat in den USA bisher drei Prozesse wegen der angeblich krebserregenden Wirkung von Glyphosat in erster Instanz verloren und ist gegen diese Urteile in Berufung gegangen. Der Bayer-Aktienkurs war mit der Klagewelle, die sich das Unternehmen mit der Übernahme des US-Agrarchemiekonzerns Monsanto ins Haus geholt hatte, eingebrochen. In den USA sah sich Bayer in diesem Zusammenhang zuletzt mit rund 52'500 Klägern konfrontiert.

Der US-Staranwalt Ken Feinberg versucht seit Monaten, eine aussergerichtliche Einigung zwischen Bayer und den US-Klägern zu erreichen, die den Konzern nach Einschätzung von Analysten zwischen acht und zwölf Milliarden Dollar kosten könnte. Bayer hatte kürzlich erklärt, in den Mediationsgesprächen Fortschritte erzielt zu haben, nachdem es in einem Medienbericht hiess, der Konzern habe eine mündliche Vereinbarung zur Beilegung von einem Grossteil der Glyphosat-Klagen erzielt. Bayer hatte wiederholt betont, einen Vergleich nur dann in Betracht zu ziehen, wenn dieser wirtschaftlich sinnvoll und so strukturiert sei, dass künftige Rechtsstreitigkeiten zu einem Abschluss gebracht werden.

(SDA)

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