Affäre Sperisen
Nach Bundesgerichtsurteil: Sperisen wieder inhaftiert

Nach der Bestätigung der 15-jährigen Freiheitsstrafe wegen Gehilfenschaft zu Mord durch das Bundesgericht am Donnerstag befindet sich Erwin Sperisen wieder hinter Gittern. Dies bestätigte sein Anwalt am Freitag.
Publiziert: 29.11.2019 um 14:47 Uhr
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Aktualisiert: 29.11.2019 um 14:49 Uhr
Nach der Bestätigung der 15-jährigen Freiheitsstrafe wegen Gehilfenschaft zu Mord durch das Bundesgericht am Donnerstag befindet sich Erwin Sperisen wieder hinter Gittern. (Archivbild)
Foto: PETER KLAUNZER

«Erwin Sperisen ist in Champ-Dollon», sagte der Anwalt des früheren Polizeichefs von Guatemala, Giorgio Campa, zu einem Bericht der Westschweizer Tageszeitung «Le Temps» vom Freitag. Demnach wurde Sperisen am Donnerstag verhaftet und ins Genfer Gefängnis Champ-Dollon gebracht.

Dies nach der Publikation des Bundesgerichtsurteils, wonach die 15-jährige Freiheitsstrafe für den schweizerisch-guatemaltekischen Doppelbürger wegen Gehilfenschaft zu Mord in sieben Fällen rechtskräftig sei. Die Lausanner Richter bestätigten damit ein entsprechendes Urteil der Genfer Justiz von 2018.

Bis zu seiner erneuten Inhaftierung hatte sich Sperisen in den letzten zwei Jahren mit einer elektronischen Fussfessel im Hausarrest befunden, zuerst in Genf und anschliessend im Kanton Bern, wohin er mit seiner Familie umgezogen ist.

Sein Mandant habe tagsüber ausser Haus gehen dürfen, es sei ihm aber untersagt gewesen, den Kanton Bern zu verlassen, ausser um seine Anwälte in Genf zu treffen, sagte Campa. Zunächst wolle man für Sperisen einen näher bei seiner Familie gelegenen Haftort finden.

Das eigentliche Ziel der Anwälte von Sperisen ist es aber, einen Freispruch in Strassburg zu erwirken. In ihren Augen haben die Schweizer Justizbehörden im Fall Sperisen gegen elementarste Anforderungen an eine faire Prozessführung verstossen, insbesondere gegen das Recht auf ein unparteiliches Gericht.

Dass Sperisen als Komplize einer in Österreich frei gesprochenen Person verurteilt worden sei, sei nicht nachvollziehbar und laufe der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg diametral zuwider, sind die Anwälte von Sperisen überzeugt.

In einem ersten Prozess war Sperisen von der Genfer Justiz 2015 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden, wogegen er teilweise mit Erfolg rekurriert hatte. Im Herbst 2017 wurde er mit elektronischer Fussfessel in den Hausarrest entlassen.

Im April 2018 wurde Sperisen im zweiten Anlauf vom Genfer Kantonsgericht zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt - wegen Gehilfenschaft zu Mord in sieben Fällen. Es ging um eine Operation vom September 2006 in Guatemala, mit der die Kontrolle über ein Gefängnis zurückerlangt werden sollte. Dabei starben sieben Häftlinge.

Der ehemalige Chef der Nationalpolizei von Guatemala war 2007 in die Schweiz geflüchtet und lebte fünf Jahre unbehelligt in Genf. Dort wurde er im August 2012 verhaftet und sass dann fünf Jahre in Untersuchungshaft.

(SDA)

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