Von Seiten der Justizbehörden war zu erfahren, dass die Staatsanwaltschaft am 26. Juli eine Klageerweiterung einreichte. Darin geht es um den Vorwurf, Ramadan sei am 23. Mai 2014 an einer gemeinschaftlichen Vergewaltigung einer Reporterin beteiligt gewesen und habe sie später durch Drohungen von einer Klageerhebung abgehalten.
Ramadan wurde im November unter Zahlung einer Kaution von 300'000 Euro aus der Untersuchungshaft entlassen. Er musste seinen Schweizer Pass abgeben und darf Frankreich nicht verlassen. Durch die Klageerweiterung könnte die Haftentlassung unter Auflagen hinfällig werden.
In früher eingeleiteten Verfahren werfen zwei Frauen Ramadan vor, sie in den Jahren 2009 und 2012 vergewaltigt zu haben. Ramadan ist seit Ende 2017 von seiner Professur an der britischen Universität Oxford beurlaubt. Er ist der Enkel des Gründers der ägyptischen Muslimbruderschaft.
(SDA)