Affäre Lauber
Gerichtskommission leitet Amtsenthebungsverfahren gegen Lauber ein

Der Druck auf Bundesanwalt Michael Lauber nimmt zu: Die Gerichtskommission von National- und Ständerat hat ein Amtsenthebungsverfahren gegen ihn eröffnet. Das hat sie am Mittwoch entschieden, nachdem sie Lauber unter anderem zu den Fifa-Treffen angehört hatte.
Publiziert: 20.05.2020 um 16:58 Uhr
|
Aktualisiert: 20.05.2020 um 18:42 Uhr
Bundesanwalt Michael Lauber traf am Mittwochnachmittag zur Anhörung bei der Gerichtskommission im Bundeshaus ein. Diese hat sich anschliessend für ein Amtsenthebungsverfahren gegen ihn entschieden.
Foto: PETER KLAUNZER

Vergangene Woche hatte sich die Gerichtskommission Handlungsgrundsätze gegeben für den Fall, dass sie ein Amtsenthebungsverfahren in die Wege leiten würde. Zu einem solchen soll es demnach kommen, falls die Kommission den begründeten Verdacht hat, dass der Bundesanwalt seine Amtspflichten vorsätzlich oder grobfahrlässig schwer verletzt hat. Diese Bedingungen sind aus Sicht der Kommission nun erfüllt.

Der Entscheid in der Kommission fiel mit 13 zu 4 Stimmen, wie Nationalrat Andrea Caroni (FDP/AR), der Präsident der Kommission, am Mttwchaben vor den Bundeshausmedien berichtete.

Nun muss die Kommission eine Art Untersuchung führen. Im Anschluss daran könnte sie der Vereinigten Bundesversammlung den Antrag stellen, Bundesanwalt Lauber des Amtes zu entheben. Über den Antrag würde aller Voraussicht nach frühestens an der Herbstsession im September abgestimmt.

Lauber war im vergangenen Herbst vom Parlament im Amt bestätigt worden. Die Wiederwahl war heftig umstritten gewesen. Grund dafür waren nicht dokumentierte Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino zu einem Zeitpunkt, in dem die Bundesanwaltschaft verschiedene Verfahren gegen den Weltfussballverband führte.

Die Gerichtskommission hatte sich damals gegen Laubers Wiederwahl ausgesprochen. Für die Mehrheit der Kommission stand schon damals fest, dass Lauber seine Amtspflichten grob fahrlässig verletzt habe.

Die Ausgangslage ist heute nicht mehr dieselbe. Ein von der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) durchgeführtes Disziplinarverfahren ist inzwischen zu einem vernichtenden Urteil gekommen. In ihrem im März veröffentlichten Bericht wirft sie Lauber vor, verschiedene Amtspflichten verletzt zu haben.

Er habe mehrfach die Unwahrheit gesagt, illoyal gehandelt, den Code of Conduct der Bundesanwaltschaft verletzt und die Untersuchung der AB-BA behindert, so die Einschätzung der Aufsichtsbehörde. Zudem zeige sich der Bundesanwalt uneinsichtig, und er habe im Kern ein falsches Berufsverständnis. In der Summe seien dies erhebliche Pflichtverletzungen. Gegen die von der AB-BA ausgesprochene Lohnkürzung hat Lauber Beschwerde erhoben.

Ende April verjährte nach jahrelangen schleppenden Ermittlungen der «Sommermärchen-Prozesses», eines der wichtigsten Verfahren im Fifa-Komplex. Das dürfte Lauber weiteren Rückhalt gekostet haben. Bei seiner Wiederwahl hatten seine Fürsprecher nämlich argumentiert, dass nur mit Kontinuität an der Spitze der Bundesanwaltschaft Verjährungen verhindert werden könnten. Wegen der dubiosen Kontakte zu Fifa-Funktionären ist der oberste Schweizer Strafverfolger nun selber zur Hypothek für die Verfahren geworden.

Lauber selbst denkt bisher nicht dazu, aufzugeben. Es sei «sehr gut» gelaufen, sagte er im Anschluss der Anhörung am Mittwochnachmittag vor Journalisten. Weitere Angaben machte Lauber nicht. Er verliess das Bundeshaus nach der Sitzung ohne weiteren Kommentar. Die Anhörung vor der Kommission hatte rund zwei Stunden gedauert.

Lauber selbst bestreitet die Vorwürfe seit Monaten vehement und greift seinerseits die AB-BA an: Diese habe im Verfahren gegen ihn eine «gehörige Portion Böswilligkeit an den Tag gelegt», weil es ihm Lügen zu umstrittenen Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino unterstelle.

(SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?