Der frühere FDP-Ständerat und ehemalige Tessiner Staatsanwalt galt als erste Wahl für die Untersuchung. Weil Marty 300 Franken pro Stunde für seine Arbeit gefordert hatte, musste das Walliser Entschädigungsreglement angepasst werden. Dieses sieht für ausserordentliche Staatsanwälte 500 Franken pro Tag vor.
Das Kantonsparlament akzeptierte es am Freitag mit 85 gegen vier Stimmen bei 27 Enthaltungen, das Reglement an die Salärforderungen Martys anzupassen. Die CVP Oberwallis enthielt sich der Stimme. Sie bezeichnete es als untolerierbar, die Entschädigung der Staatsanwälte von der Person abhängig zu machen.
Dick Marty soll eine Klage des Walliser Anwalts Stéphane Riand wegen Amtsmissbrauchs und ungetreurer Geschäftsbesorgung behandeln. Die Klage richtet sich gegen den Walliser Finanzdirektor Maurice Tornay, den Leiter der Steuerverwaltung und den Generalstaatsanwalt.
Das Treuhandbüro, das Tornay bis zu seiner Wahl in die Walliser Regierung 2009 geleitet hatte, war für Giroud tätig. Der Walliser Finanzdirektor wies von sich, in der Affäre Giroud je eine Rolle gespielt zu haben. Die Walliser Staatsanwaltschaft trat bei diesem Geschäft in den Ausstand.