Syrische Flüchtlingsfrau verlor Kind
Sieben Monate bedingt für Grenzwächter Christian L. (57)

Der Schweizer Grenzwächter Christian L. (57) stand wegen einer Totgeburt bei einer syrischen Flüchtlingsfrau in Bern vor dem Militärgericht. Die Anklage forderte bis zu sieben Jahre Gefängnis. Das Gericht entschied aber: 7 Monate bedingt! Hinzukommt eine Geldstrafe.
Publiziert: 07.12.2017 um 10:17 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 21:50 Uhr

Christian L.* (57) war im Juli 2014 für eine Gruppe von Grenzwächtern verantwortlich, die eine Flüchtlingsgruppe durch die Schweiz nach Italien zurückbringen sollte. Darunter eine schwangere Syrerin. Auf dem Weg nach Italien kam es zu Komplikationen. Die Frau bat um Hilfe und eine Arzt. Doch Christian L. verweigerte dies. Am Ende verlor die Syrerin ihr Kind.

Dafür stand der Grenzwächter vorm Militärgericht in Bern. Und wurde verurteilt: 7 Monate Gefängnis bedingt! Zudem sprach das Gericht ihm eine Strafe von 9'000 Franken aus.

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Grenzwächter Christian L. verlässt das Gerichtsgebäude in Bern.
Foto: Peter Gerber

Christian L. ist in drei Punkten für schuldig befunden: Versuchter Schwangerschaftsabbruch, fahrlässige Körperverletzung und das mehrfache Nichtbefolgen von Dienstvorschriften.

Familie traumatisiert

Der Vater des toten syrischen Flüchtlingsbabys hat sich nach dem Urteil des Militärgerichts am Donnerstag erleichtert gezeigt über den Schuldspruch eines Schweizer Grenzwächters. Seinem toten Kind werde das Urteil aber trotzdem nicht gerecht.

Der Tod des Mädchens und die Umstände beschäftigten seine Familie immer noch, betonte der Vater nach der Urteilseröffnung vor den Medien. «Wir können unsere Tochter nicht vergessen.»

Der Ankläger hatte maximal eine Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren verlangt. Das Urteil sei für ihn dennoch «keine Enttäuschung», sagte er der Nachrichtenagentur sda.

Er habe der Anklage drei Varianten mit unterschiedlich schweren Vorwürfen zugrunde gelegt, für eine habe sich das Gericht entschieden. Nun werde er prüfen, ob und in welchen Punkten er das Urteil allenfalls weiterziehen werde. Auch die Verteidigung will das Urteil «eingehend studieren» und einen allfälligen Weiterzug prüfen.

Verlor Blut und Fruchtwasser


Die syrische Flüchtlingsfamilie sollte im Juli 2014 zusammen mit rund 30 anderen Flüchtlingen von der schweizerisch-französischen Grenze nach Italien zurück geschafft werden. In Brig, wo die Gruppe auf einen Zug nach Italien warten musste, hatte die in der 27. Woche schwangere Frau Schmerzen und Blutungen, und sie verlor Fruchtwasser.

Ihr Mann bat die Grenzwächter vergeblich um medizinische Hilfe. Stattdessen wurde die Gruppe nach Domodossola (I) verladen, wo das Kind tot zur Welt kam. (SDA)

* Name der Redaktion bekannt

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