Der Ukrainer hatte mit seinem Schiff auf dem Budapester Abschnitt der Donau ein viel kleineres Ausflugsboot gerammt. Das Gericht sah am Dienstag den Tatbestand der fahrlässigen Gefährdung des Schiffsverkehrs als erwiesen an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Anklagevertreter als auch die Verteidigung kündigten Berufung an.
Der Flusskreuzer «Viking Sigyn» war am 29. Mai 2019 mit dem Ausflugsschiff «Hableany» (Nixe) zusammengestossen. Das kleinere Schiff kenterte und sank innerhalb weniger Sekunden auf den Grund der Donau.
26 südkoreanische Passagiere und zwei ungarische Besatzungsmitglieder starben in den Fluten, nur sieben Südkoreaner konnten gerettet werden. Eine Südkoreanerin, die für tot erklärt wurde, wird vermisst. (SDA)