Jedes Jahr um den Nationalfeiertag verletzen sich in der Schweiz gemäss Unfallstatistik 110 Menschen im Umgang mit Feuerwerk. Davon entfallen die meisten Verletzungen mit 37 Prozent auf Verbrennungen an den Händen und Fingern. 20 Prozent tragen einen Gehörschaden davon.
Beim Feuerwerk zünden befürchten die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB), die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) und die Unfallversicherung Suva, dass es in diesem Jahr vermehrt zu brenzligen Situationen kommen könnte.
Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk
Bereits die Zündtemperatur einer Wunderkerze erreicht über 400 Grad. Wer Feuerwerk ablassen möchte, sollte sich deshalb beim Kauf vom Verkaufspersonal über den richtigen Umgang instruieren lassen und die Gebrauchsanweisung lesen.
Von Eigenkreationen raten die Unfallfachleute dringend ab. Und Feuerwerke zusammen verbinden kann auch sehr gefährlich werden. Unbedingt müssten die Warn- und Anwendungshinweise auf der Packung beachtet werde. Zu Gebäuden, Getreidefeldern oder Waldrändern gilt ein Sicherheitsabstand von 40 bis 200 Metern, je nach Feuerwerk. Menschen dürfen nicht in der Nähe stehen.
Das Abfeuern aus Dachluken, Fenstern und Türen ist verboten. Die Altersangaben sind zu beachten und kleine Kinder sollten die Finger von Feuerwerk lassen. Grössere Kinder sind zu beaufsichtigen.
Vor dem Annähern an Blindgänger ist zehn Minuten zu warten, wieder angezündet werden dürfen sie nicht. Feuerwerk muss immer stabil stehen. Raketen dürfen nur aus im Boden verankerten Flaschen oder Röhren abgeschossen werden.
Böller belasten die Umwelt
Neben der Brandgefahr hat Feuerwerk unerwünschte Nebenwirkungen für die Umwelt. Gemäss einer Berechnung des Bundesamts für Polizei (Fedpol) wurden in den letzten zehn Jahren jährlich rund 1700 Tonnen Feuerwerkskörper in die Luft geschossen. Dabei entstehen rund 300 Tonnen Feinstaub, was rund zwei Prozent der jährlichen Feinstaubemissionen in der Schweiz entspricht.
Hohe Feinstaubkonzentrationen, wie sie wegen Feuerwerken gerade bei Windstille auftreten, können Atembeschwerden verursachen. Zudem stellt der Lärm eine grosse Belastung für Tiere dar. Feuerwerke sollten daher grundsätzlich zurückhaltend eingesetzt und nicht vor dem 1. August abgebrannt werden. (SDA)
- 1891 feiern die Berner als erste die Schweiz: «Geschehen im Jahre des Herrn 1291 zu Anfang des Monats August.» So steht es im Bundesbrief. Dass man dieses ungefähre Datum konkretisiert hat, ist das Verdienst der Berner: Diese feiern am 1. August 1891 das 700-jährige Bestehen ihrer Stadt und 600 Jahre Eidgenossenschaft.
- 83,8 % stimmen 1993 für einen freien Tag: 1899 feiert erstmals die ganze Schweiz den 1. August. Doch es sollten noch fast 100 Jahre vergehen, bis er landesweit ein arbeitsfreier Tag ist: Am 26. September 1993 stimmen gut 1,5 Millionen für die 1.-August-Initiative, nur gut 300 000 wollen lieber ins Büro an diesem Tag.
- 1360 t Feuerwerk geht am 1. August in die Luft: Rund 80 Prozent der jährlich in der Schweiz verkauften Raketen schiessen am Bundesfeiertag in den Himmel und hinterlassen rund 300 Tonnen Feinstaub. Dieses Jahr droht wegen der anhaltenden Trockenheit in diversen Kantonen ein Feuerwerksverbot. Achtung!
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