Schon Händchenhalten kann für Homosexuelle gefährlich sein – nicht nur in der Dritten Welt, sondern auch in der Schweiz. Meldungen über gleichgeschlechtliche Paare, die angepöbelt, angespuckt oder geschlagen werden, häufen sich. In einem öffentlichen Post auf Facebook wird die Meinung vertreten, alle Lesben seien krank und müssten von einem Mann vergewaltigt werden – ohne dass der Betreiber rechtlich belangt werden kann. Man stelle sich vor, jemand würde eine ähnliche Haltung verbreiten und sich dabei nicht auf Lesben, sondern auf Schwarze oder Juden beziehen ...
Vor allem im Internet scheint der Widerwille gegenüber Homosexuellen so hemmungs- wie grenzenlos zu sein. Als TV-Moderator Sven Epiney seinem Partner 2019 vor laufender Kamera einen Heiratsantrag machte, überschlugen sich die Hass-Kommentare auf allen Kanälen. Die meisten wandten sich gegen die sexuelle Orientierung der beiden Männer: Homophobie auf tiefstem Niveau und ein Angriff auf die Menschenwürde. Denn niemand kann sich bei seiner Geburt Geschlecht, Rasse, Ethnie oder Religion aussuchen – genauso wenig wie seine sexuelle Orientierung.
Dass man diese nun im Anti-Rassismus-Gesetz vor öffentlichen Angriffen schützen will, ist eine längst überfällige Vervollständigung des Strafrechts. Ebenso wenig wie Rassismus darf Homophobie in einer zivilisierten Gesellschaft Platz haben.
Das bedeutet auch nicht – wie manche Gegner der neuen Strafnorm befürchten – eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Denn Hass ist keine Meinung. Es geht darum, eine Minderheit vor denen zu schützen, die Minderheiten mit Hass verfolgen.