Senkung Mindestzins – Das meint BLICK
Kluger Kompromiss

Erstmals dürfte der Mindestzins in der zweiten Säule nächstes Jahr unter ein Prozent sinken. Die Experten des Bundes haben sich zu Recht gegen einen noch tieferen Zins gewehrt, findet der stv. BLICK-Chefredaktor Guido Schätti.
Publiziert: 04.09.2018 um 23:14 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 22:08 Uhr
Guido Schätti
Guido SchättiStv. Chefredaktor BLICK

Die Meldung schlug gestern Nachmittag wie eine Bombe ein: Erstmals soll der Mindestzins in der beruflichen Vorsorge unter ein Prozent fallen. Da denkt mancher mit Wehmut an die 80er- und 90er-Jahre zurück, als das Minimum bei vier Prozent lag und die Guthaben in der zweiten Säule anschwollen wie ein Soufflé im Backofen.

Doch Tränen sollte man trotzdem keine vergiessen. Wie beim Gebäck war das Wachstum zu einem schönen Teil nur heisse Luft. Die hohen Zinsen wurden von der noch höheren Inflation weggepustet. Unter dem Strich blieb den Versicherten oft weniger übrig als heute.

Immer diese Schwarzmalerei

Kein Wunder, drängen angesichts der Null-Inflation manche auf eine noch stärkere Absenkung des Mindestzinses. Die Arbeitgeber wollen ihn per 2019 auf ein halbes Prozent, der Versicherungsverband sogar auf 0,25 Prozent drücken. Schliesslich rentierten die Bundesobligationen noch immer negativ, klagen sie. Mit einer garantierten Rendite von 0,75 Prozent werde die Stabilität der zweiten Säule untergraben. 

Doch das ist Schwarzmalerei. Den Beweis lieferte eine zweite Meldung von gestern Nachmittag: Die Bewertung des US-Technologiekonzerns Amazon überschritt die Billionen-Grenze. Das zeigt, wo die Kassen heute ihr Geld verdienen. Nicht mit Bundesobligationen, sondern mit Aktien. Sie werfen seit Jahren konstant fette Renditen ab.

Ein Vorschlag für alle 

Mit ihrem Vorschlag von 0,75 Prozent liegt die Expertenkommission des Bundes deshalb ebenso richtig wie mit dem Entscheid, Aktien stärker zu gewichten. Es ist der Job der Stiftungsräte, dafür zu sorgen, dass gesunde Kassen ihren Versicherten deutlich mehr als das Minimum zahlen. Gleichzeitig ist der Satz auch für jene Kassen verkraftbar, die nur beschränkt Risiken eingehen können.

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