Nachrichtenchef Sandro Inguscio über die Schikane einer behinderten Altersheim-Mitarbeiterin
«Das ist ein Sozial-Skandal»

Das Altersheim Tertianum prellt seine behinderte Mitarbeiterin. Als die Frau mit BLICK spricht, wird aus dem beschämenden Fall ein Skandal. Mit welchen Mitteln diese Recherche verhindert werden sollte, ist beängstigend, sagt BLICK-Nachrichtenchef Sandro Inguscio.
Publiziert: 24.02.2020 um 23:39 Uhr
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BLICK-Nachrichtenchef Sandro Inguscio.
Foto: BLICK
Sandro Inguscio

Über 200 Millionen Franken Jahresumsatz erwirtschaften. Aber einer behinderten Mitarbeiterin den Lohn kürzen, um so vom Beitrag des Sozialamtes 164 Franken im Monat für sich abzwacken zu können.

Der Fall von Daniela Rothenberger ist an sich schon beschämend für die Tertianum-Gruppe. Was aber passiert ist, als BLICK zu recherchieren begann, ist ein Sozialskandal – bei dem alle unter einer Decke stecken: Altersheim, Sozialamt, Pro Infirmis und am Ende sogar die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb).

Alle Involvierten vertrösteten uns nach der ersten Anfrage aus unterschiedlichen Gründen, wollten interne Abklärungen tätigen – um Tage danach den Persönlichkeitsschutz geltend zu machen. Für das Schweigen. Als Frau Rothenberger die Stellen von der Schweigepflicht entband, ging Pro Infirmis auf Tauchstation. Und das Altersheim schaltete auf Angriff, machte via Telefon Druck auf die Redaktion und die betroffene Mitarbeiterin, um die Publikation des Skandals zu verhindern.

Als Daniela Rothenberger und BLICK sich nicht beirren liessen, kam plötzlich das Eingeständnis, man habe mit dem Lohn einen Fehler gemacht. Die Strategie dahinter ist durchschaubar: besänftigen und unter den Teppich kehren.

Als BLICK in Absprache mit der Betroffenen entschied, den Fall trotzdem publik zu machen, griff das Nobelaltersheim zu härteren Methoden und spannte innert Stunden die Kesb vor den Karren, die der Frau superprovisorisch einen Beistand vor die Nase setzte. Rothenberger sollte mundtot gemacht werden.

Diese Kungelei ist beängstigend. Die Aufsichtsbehörden stehen in der Pflicht, diese Machenschaften zu durchleuchten.

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