Normalerweise können Beschuldigte aufatmen, wenn sie eine Einstellungsverfügung erhalten. Denn im juristischen Sinne sind sie unschuldig. Für katholische Würdenträger gilt jedoch auch das Kirchenrecht – und der moralische Kompass. Die Einstellungsverfügung der Walliser Generalstaatsanwältin liest sich wie eine moralische Bankrotterklärung der katholischen Kirche. Zu lange haben Würdenträger weggesehen und vertuscht.
Die Bischöfe haben die Botschaft Jesu verraten
Den Rüffel des Papstes dürfen die Schweizer Bischöfe nicht auf die leichte Schulter nehmen. Sie haben Augen und Ohren verschlossen und so die Botschaft Jesu verraten. Die Schweizer Bischöfe tragen eine Mitschuld dafür, dass die Kirche kaum noch Gehör findet. Dabei wäre die Botschaft Jesu aktueller denn je: Krieg und Hunger nehmen auf der Welt zu, Flucht und Vertreibung ebenso. Statt Mauern einzureissen sind neuerdings Zäune gefragt.
Früher gelang der Kirche eine Kommunikation der Hoffnung. Nun muss sie Missbrauchsopfern beweisen, dass die Hoffnungen nicht umsonst waren. Dazu gehören auch personelle Konsequenzen. Der Abt von Saint-Maurice, aber auch die anderen Schweizer Bischöfe müssen sich die Frage stellen, ob sie die Botschaft der Kirche glaubwürdig verkörpern. Nur wenn die Bischöfe in den eigenen Reihen aufräumen und niemanden schonen, können sie glaubhaft machen, dass sie wirklich auf der Seite der Armen, Schwachen und Unterdrückten sind – und auf der Seite der Missbrauchsopfer.