M. Prix – Stefan Meierhans – kämpft für Konsumenten
SBB-Kunden aufgepasst: So gibts Geld zurück

Detail-Informationen rund um die diesjährige Vereinbarung des Preisüberwachers mit der SBB.
Publiziert: 25.03.2019 um 15:34 Uhr
Preisüberwacher Stefan Meierhans.
Foto: Keystone
Stefan Meierhans, Preisüberwacher

Wegen der grossen Fernverkehrsgewinne im letzten Jahr habe ich mit der SBB ein Massnahmenpaket ausgehandelt, um einen Teil dieser Gewinne an die Kunden zurückzugeben.

In den Medien war viel über das «Was gibt es» zu lesen. Wichtig sind aber auch die Details:

Für Halbtax-Kunden wird es eine 15-Franken-Gutschrift auf das Kundenkonto geben. Was heisst das genau? Wer am 1.8.2019 ein gültiges Halbtax besitzt, bekommt diese Gutschrift auf sein Kundenkonto. Das Kundenkonto haben Sie automatisch – tun müssen Sie nichts. Sollten Sie Ihr Halbtax nach dem Stichtag kündigen, bekommen Sie den Betrag bar ausbezahlt. Ansonsten wird der Betrag bei der nächsten Rechnung abgezogen. Die Gutschrift erfolgt bis spätestens Ende November 2019, Sie können sie dann auf Ihrem Swisspass-Konto eingesehen.

Des Weiteren gibt es für Halbtax-Kunden drei Klassenwechsel-Gutscheine für insgesamt 20 Franken. Diese können einzeln oder zusammen eingelöst werden. Sie können sie am Schalter einlösen oder auch spontan im Zug. Wenn Sie den Klassenwechsel bei Zugpersonal einlösen, gibt es keine Zuschläge oder Mindestbeträge. Achtung: Rückgeld gibt es beim Einsatz der Gutscheine nicht.

Kunden, die zum 31.12.2018 Besitzer eines Modul-, Strecken- und Ausflugsabos waren, erhalten im Mai 2019 Gutscheine im Gesamtwert von 100 Franken per Post. Diese Gutscheine sind nicht an eine bestimmte Leistung der SBB gebunden. Sie können (am Schalter) für alle über die SBB beziehbaren Transportleistungen und/oder in der Bordgastronomie (im Zug) eingelöst werden.

Sicher nicht erklärungsbedürftig: Von den beliebten Sparbilletten werden 2019 mehr angeboten als je zuvor. Auch für die GA-Kunden gibt es gute Nachrichten: Die Hinterlegungsgebühr ist endgültig abgeschafft, damit ist die Hürde das GA bei Nichtgebrauch zu hinterlegen deutlich tiefer. Nicht vergessen: 30 Tage GA (2. Kl., Erwachsener) hinterlegen spart 317 Franken. 

Gute Fahrt, wünsche ich!

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