M. Prix – Stefan Meierhans – kämpft für Konsumenten
14 Millionen weniger Gebühren?

Will man Verfassung und Gesetz genügen, müssen die Handelsregistergebühren gesenkt werden.
Publiziert: 11.03.2019 um 13:48 Uhr
Preisüberwacher Stefan Meierhans.
Foto: Keystone
Stefan Meierhans, Preisüberwacher

Am 20. Februar hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision der Handelsregisterverordnung und der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister eröffnet. Was heisst das? In Zahlen steht eine Senkung der Handelsregistergebühren von rund 30 Prozent im Raum. Denn auch diese Bundesgebühr muss dem Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip genügen. Sie besagen: Der Staat soll mit seinen Gebühren in der Summe aller Abgaben keine Gewinne machen, und die Leistung des Staates soll der Gebühr des Abgabepflichtigen entsprechen.

Ich habe im Rahmen des Revisionsprozesses eine formelle Empfehlung abgegeben, die die Einhaltung der beiden in der Verfassung verankerten Prinzipien anmahnt. Von Peanuts reden wir hier nämlich nicht, es geht immerhin um rund 14 Millionen Franken, die die Unternehmen sparen könnten. Die geplanten Änderungen sind deshalb ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Er reicht jedoch nicht. Denn das Handelsregister dient nicht nur den gebührenzahlenden Unternehmen, sondern auch der Allgemeinheit. Konsequenterweise müssten die Kosten auch auf alle Nutzniesser verteilt werden, sprich von den Unternehmen via Gebühren, aber auch von der Allgemeinheit via Steuern. Deshalb sage ich, wir sind auf gutem Weg zum ersten Etappenziel, aber der Weg zum Gipfel braucht noch etwas mehr Puste.

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