Wenn einer mein Velo klaut, ist es Diebstahl; ich muss nicht darum kämpfen, ich muss nicht einmal Nein sagen. Ganz anders, wenn es um Vergewaltigung geht. Der Mann kann sich einfach nehmen, was er will – sofern ich ihn nicht wegstosse oder ihm eine Ohrfeige verpasse.
Ein Nein reicht nicht. Das ist doch absurd!
Der Vergewaltiger ist bei uns nicht immer der Vergewaltiger. Es kommt darauf an, was sein Opfer tut. Und das macht mich betroffen. Als Frau, die Männern körperlich unterlegen ist, ganz besonders.
Die Absurdität der heutigen Rechtslage beschäftigt aber auch die Männer. Einige erzählten mir schon von Sex mit Frauen, bei denen sie unsicher waren, ob es den Partnerinnen Spass gemacht hat. Oder von der Sorge, dass sie einmal ein Nein überhören könnten.
Sex kann pure Lust sein, macht aber auch ganz schön verletzbar – Frauen wie Männer. Sie sind unsicher. Wir sind unsicher. Umso wichtiger ist, dass man miteinander spricht. Und vielleicht auch mal fragt: «Hey, ist das okay für dich?»
Keine grosse Sache, finde ich. Dasselbe finden nun auch Strafrechtler und Opferverbände, die deshalb eine Gesetzesänderung fordern. Zwei Vorschläge liegen dem Tisch. Eine Nein-Regelung: Nein heisst Nein. Oder die Zustimmungsregelung: Nur ein Ja soll als Einwilligung gelten.
Dabei geht es nicht um einen Vertrag oder sonst etwas Schriftliches, wie gewisse Politiker befürchten. Es geht um Kommunikation, wie wir sie tausendfach aus dem Alltag gewohnt sind: Willst du ein Stück Kuchen? Oder eben: Willst du Sex? Ja, oder eben: Nein, danke. Mit einer solchen Regelung wäre man weniger unsicher – was für ein Lustkiller! – und könnte den Sex besser geniessen.
Betroffene finden hier Hilfe: www.opferhilfe-schweiz.ch