Klares Ja zu mehr Schutz vor Diskriminierung
Ein schlechter Tag für Intolerante

Das klare Ja zur Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm auf die sexuelle Orientierung bringt weder Zensur noch Maulkörbe. Es bedeutet mehr Freiheit für Hunderttausende Bürgerinnen und Bürger. Kommentar von BLICK-Chefredaktor Andreas Dietrich.
Publiziert: 09.02.2020 um 13:51 Uhr
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Aktualisiert: 09.02.2020 um 13:56 Uhr
Andreas Dietrich, Chefredaktor BLICK.
Foto: Shane Wilkinson
Andreas Dietrich

Ist die Schweiz heute unfreier geworden? Man könnte es meinen, wenn man auf die Abstimmungsverlierer hört. Die Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm auf Schwule, Lesben und Bisexuelle bringe Zensur ins Land und gar Gesinnungsterror, behaupten sie. Der gegängelte Bürger könne das Haus nur noch mit einem Maulkorb verlassen, wenn er nicht zum Meinungskriminellen werden wolle.

Aus liberaler Sicht gibt es immer – oft berechtigte – Einwände gegen mehr Regulierung. Aber den Rechtsbürgerlichen, Fundamentalreligiösen und Verklemmten, die hier am Werk waren, geht es zuletzt um Liberalismus. Ihre Triebfeder ist eher die Intoleranz. Man wird den Verdacht nicht los, dass sie schlicht etwas gegen Homosexuelle haben. Und dass sie den gesellschaftlichen Wandel nicht akzeptieren mögen, die Vielfalt auch gewöhnungsbedürftiger Lebensmodelle.

Heute ist es nämlich den meisten egal, wer mit wem ins Bett steigt. Frauen lieben Frauen, Männer lieben Männer – ist doch schön, wenn Menschen Menschen lieben. Deshalb auch war von einem Abstimmungskampf nicht übermässig viel zu spüren. Deshalb auch das klare Abstimmungsresultat.

Mehr Freiheit, nicht weniger

Tatsächlich ist die Schweiz heute ein bisschen freier geworden. Freier für Hunderttausende Bürgerinnen und Bürger. Für jene drei bis zehn Prozent – so hoch wird der Anteil Schwuler, Lesben, Bisexueller an der Bevölkerung geschätzt –, die sich von Homophoben nicht mehr alles gefallen lassen müssen. Das Gesetz schützt sie nun vor öffentlich geäussertem Hass und Diskriminierung wegen ihrer Sexualität. Das ist eine Ausdehnung von Freiheit für die Betroffenen. Eine Einschränkung ist es bloss für jene, die Freiheit mit einem Freipass zum Herabwürdigen anderer verwechseln.

Im übrigen gilt: Auch weiterhin wird niemand gezwungen, sich die Abkürzung LGBTQ zu merken. Man darf ungestraft über das bescheuerte Gendersternchen lachen, das vom Regenbogen herab in die Sprache rieselt und Wortmonster*innen wie «Hochzeitsmesse-Besucher*in» hervorbringt. Ja, in der Schweiz darf man immer noch sagen, was man denkt. Im Privaten sowieso, im Öffentlichen auch. Aber mit Vorteil zuerst denken, bevor man etwas sagt – das schadet bekanntlich nie.

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