Als der Tadel des Bundesgerichts eintraf, streute sich der Bundesrat Asche aufs Haupt und teilte mit, man nehme die Kritik ernst. Ansonsten musste er nichts tun. Die Abstimmung, vor der er völlig falsche Zahlen kommuniziert hatte, wurde nicht aufgehoben.
Das war 2011. Damals ging es um die Unternehmenssteuerreform (USR) II. Fünf Jahre später zeigte sich, dass der Bundesrat das mit dem Ernstnehmen womöglich nicht ganz ernst gemeint hatte. Vor dem Volksentscheid über die CVP-Heiratsstraf-Initiative schrieb er wieder völlig falsche Zahlen ins Abstimmungsbüchlein. Beide Ergebnisse waren denkbar knapp: Es gab ein Ja für die USR und ein Nein für die Initiative. Aber nur die Heiratsstraf-Abstimmung wird jetzt wiederholt.
Ohne Zweifel: Dass nicht nur, wie vom Bundesrat behauptet, 80'000 Ehen steuerlich benachteiligt werden, sondern 454'000 – das war ein Riesenschnitzer. Aber dass die USR II nicht, wie vom Bundesrat behauptet, 933 Millionen Franken kosten werde, sondern je nach Rechnung 7 bis 15 Milliarden, war ein noch viel gröberer Schnitzer.
Die USR-Befürworter hatten Glück: 2011 befand das Bundesgericht, diesen damals bereits umgesetzten Volksentscheid könne man nicht wiederholen, weil sonst die Rechtssicherheit gefährdet sei. Eine abgelehnte Initiative dagegen kann man dagegen jederzeit wieder lancieren. Doch was wäre gewesen, wenn die Initiative angenommen worden wäre – und dann die Gegner Beschwerde eingereicht hätten? Etwa wegen der unterschätzten Steuerausfälle?
Darum hinterlässt dieser Bundesgerichts-Entscheid so einen bitteren Nachgeschmack. Denn im Grunde können unterlegene Gegner einer Vorlage weiterhin jede Hoffnung auf Wiederholung vergessen, auch wenn der Bund im Vorfeld noch so pfuscht. Wegen der Rechtssicherheit, weil Vorlage halt sofort umgesetzt werden, falsche Zahlen hin oder her.
Um das künftig konsequent zu handhaben, bleibt nur eins: eine einheitliche Einsprachefrist, vor deren Ablauf Vorlagen nicht in Kraft gesetzt werden. Alles andere ist unfair.