Schweiz darf Kontoangaben an Frankreich herausgeben
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Niederlage für die UBS:Schweiz darf Kontoangaben an Frankreich herausgeben

Kommentar zum Urteil über die Auslieferung von UBS-Kundendaten
Schweiz ist keine Hochburg für Steuerhinterzieher mehr

Dass die Banken nach dem Bundesgerichtsurteil wieder vermehrt Kundendaten ausliefern müssen, ist ärgerlich. Viel wichtiger aber ist, dass die Schweiz nicht als Verhinderer von Steuertransparenz dasteht. Ein Kommentar von Claudia Gnehm, stv. Ressortleiterin Wirtschaft.
Publiziert: 26.07.2019 um 23:06 Uhr
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Aktualisiert: 27.07.2019 um 10:54 Uhr
Claudia Gnehm, stv. Ressortleiterin Wirtschaft.
Claudia Gnehm
Claudia GnehmStellvertretende Wirtschaftschefin

Nach den Amerikanern kommen jetzt auch die Franzosen zu den gewünschten Bankkunden-Daten der UBS. Das Urteil des Bundesgerichts wirft die Grossbank in die dunklen Zeiten zurück, als sie wegen ausländischen Kunden, die Steuern hinterzogen, unter Beschuss war. 

Dass die UBS und ihre Kunden, die das lange zulässige Schweizer Bankgeheimnis besonders geschickt zur Steuerhinterziehung nutzten, nun mit Prozessen rechnen müssen, ist für die Betroffenen unangenehm. Allerdings ist das ein Problem der UBS und nicht des Schweizer Finanzplatzes. 

Das Urteil wird jedoch weitere Amtshilfegesuche nach sich ziehen und weitere Banken zur Lieferung von Kundendaten zwingen. Fischen nach Daten wird vereinfacht, einen Fischfreipass gibt es nicht. Aber die Mehrheit der Kunden, die ihre Gelder versteuert hat, und deren Banken haben ausser Aufwand nichts zu befürchten. Die Kritik, dass das Urteil die gesetzeskonformen Garantien des Bankgeheimnisses in der Vergangenheit verletzt, ist dennoch verständlich.

Allerdings ist diese Kritik für den Wirtschaftsstandort viel weniger schädlich als das Image der Schweiz als Hochburg von Schwarzgeldern. Dieses Image wäre im Ausland durch ein Verbot der Datenlieferung weiter zementiert worden. Gut, hat das Bundesgericht diesem falschen Bild der Schweiz nun eine wichtige Grundlage entzogen.

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