Eine wichtige Frage blieb in der Corona-Session ungeklärt: Was passiert mit der Miete, wenn ein Geschäft wegen Covid-19 geschlossen bleiben musste? Der Vorschlag des Ständerats: Beträgt die Miete pro Monat weniger als 8000 Franken, darf der Mieter während zweier Monate 5000 Franken von der Gesamtsumme abziehen. Bei höheren Mieten soll sich der Staat nicht einmischen. Die Überlegung dahinter: Wer eine höhere Miete hat, ist ein Grossbetrieb – und sollte deshalb in der Lage sein, die Miete zu bezahlen.
Doch die Überlegung ist falsch. Insbesondere in Städten zahlen längst nicht nur Grosskonzerne mehr als 8000 Franken Miete, sondern auch Betreiber kleinerer Restaurants, Hotels und Fitnessstudios. Auch aus einem anderen Grund ist der Vorschlag abzulehnen: Er benachteiligt kleine, private Vermieter gegenüber grossen Immobilienkonzernen. Es sind in der Regel die Kleinen, die kleine Liegenschaften vermieten.
Besser der Vorschlag des Nationalrats: Für die Zeit des Lockdowns bleiben nur 30 Prozent der Miete geschuldet, auf den Rest müssen Vermieter verzichten. Die Überlegung: Immobilienbesitzer haben in den letzten Jahren gut verdient, können Einbussen eher verkraften. Für Härtefälle bei den Vermietern wäre ein Sonderfonds vorgesehen. Doch der Ständerat hat abgelehnt.
Bis zur Session im Juni müssen darum neue Lösungen her. Dabei sollte die naheliegendste Lösung aufs Tapet: fifty-fifty! Die Miete bleibt zu 50 Prozent geschuldet – egal, wie gross, klein, erfolgreich Mieter und Vermieter sind. Mit der Lösung wäre niemand glücklich. Genau deshalb wäre sie wohl fair.