Leidensgenossin, Leidensgenosse, die oder der sein Auto wie ich als unentbehrliches Fortbewegungsmittel benützt, du kennst das: Baustelle, Stau-Schlange, die langsamer als im Schneckentempo vorwärtskriecht, bremsen, zwei Meter vorwärts, bremsen, einspurig, Gegenverkehr durch Gelbblinken und Rot geregelt, Grün ist die Hoffnung.
Ort der Misshandlung: 2,5 Kilometer umgepflügte Einfahrtstrasse aus dem Glatttal in die Stadt Zürich bei Witikon. Zwei lange Jahre wird hier für 31 Millionen Franken alles neu: Wasserleitungen, Kanalisation, Bushaltestellen, Fahrleitungen, eigene Velospur. Mittendrin im Chaos auf der Hauptkreuzung eine fixe Rotlichtkamera, trotz gestörten Verkehrs in Betrieb.
Kürzlich, an einem Freitag, bin ich glücklich, aber zwei Sekunden zu spät in meiner Kolonne noch schleichend durchgerutscht. Geblitzt! Heisst nach Strassenverkehrsgesetz: «Nichtbeachten eines Lichtsignals.» Bussenbescheid der Stadtpolizei: 250 Franken.
Was fällt dir in einem solchen Fall als Autofahrer spontan ein? «Schickane, Abzockerei!» Muss Gesetz immer Gesetz sein?