Ich sage es offen: Wir brauchen Ihre Unterstützung, dass endlich was geht im Gesundheitswesen. Dafür müssen Sie wissen, an welchen Fronten wir kämpfen. Um es plastisch zu machen, ein Beispiel: Die Augenkrankheit AMD (feuchte altersbedingte Makula-Degeneration) ist in den Industriestaaten die Hauptursache für eine Erblindung bei Menschen im Alter von über 50 Jahren. Für die Behandlung stünden theoretisch zwei Medikamente zur Verfügung, nämlich das teure Medikament Lucentis und das Medikament Avastin.
Avastin ist in der Schweiz «nur» als Krebsmedikament zugelassen, obwohl es nachgewiesenermassen auch bei AMD wirksam ist. Die beiden Medikamente sind sehr ähnlich, denn der Wirkstoff von Avastin bildete die Grundlage für die Entwicklung von Lucentis. Der einzige grosse Unterschied ist der Preis. Weil vom eigentlich auch sehr teuren Avastin für die Behandlung der AMD nur wenig benötigt wird, kostet es nur einen Bruchteil von Lucentis. Warum verschreiben dann die Ärzte nicht Avastin statt Lucentis?
Avastin ist nicht auf der Liste, der durch die Krankenkassen vergüteten Medikamente für AMD und darf deshalb auch nicht von den Kassen bezahlt werden. In Italien wurden Roche und Novartis genau deshalb wegen regelwidriger Absprachen vom Kartellamt zu einem Bussgeld von jeweils rund 90 Millionen Euro verurteilt. Und hier in der Schweiz? Still ruht der See.
Doch nun tut sich vielleicht doch noch eine Möglichkeit auf, solche Fälle künftig zu verhindern. Es wird nämlich zurzeit ein Artikel in der Verordnung über die Krankenversicherung überprüft, in dem es um den sogenannten Off-Label-Use geht. Dort wird geregelt, wann ein wirksames Medikament eingesetzt und von den Kassen vergütet werden darf, obwohl es keine Kassen-Zulassung für diese Krankheit gibt. Bisher ist das – etwas vereinfach gesagt – der Fall, wenn für eine spezielle Krankheit kein wirksames Mittel auf der Liste der von der Krankenkasse vergüteten Medikamente steht.
Mein Vorschlag ist nun, dass bei der Überarbeitung auch das Wirtschaftlichkeitskriterium aufgenommen wird. Das heisst, Medikamente sollen auch dann von der Krankenkasse übernommen werden können, wenn sie nicht nur wirksam, sondern auch wirtschaftlicher sind als zugelassene Alternativen.
Das würde denjenigen, die auch mittels Zulassungsjonglieren ihren Gewinn maximieren wollen, einen gewissen Riegel schieben.