Im letzten Jahr war es – einmal mehr – ein dreistelliger Millionenbetrag, den ich einsparen konnte. Bei der Post und dem ÖV waren es allein 120 Millionen Franken. So viel Geld, wie ist das gegangen?
Viele Menschen würden das Amt des Preisüberwachers gern so verstehen, dass ich Preise festlege oder senke – in Zeiten mit Inflation beispielsweise. In speziellen Fällen kann ich das auch tun, aber im Normalfall ist das in der Marktwirtschaft weder vorgesehen noch nötig. Denn eine wichtige Säule ist der freie Wettbewerb, der – wenn er richtig funktioniert – die Preise automatisch austariert, und das effizienter, als es ein Mensch je könnte. Oder anders gesagt: Wirksamer Wettbewerb ist der beste Preisüberwacher.
Das grosse «Aber» ist, dass es Wettbewerb nicht überall gibt bzw. dass man ihn nicht überall will. Hierzulande werden ungefähr ein Drittel aller Preise von der öffentlichen Hand bestimmt oder beeinflusst. Ausserdem liegt es in der Natur der Sache, dass es auch Monopole gibt – wer würde schon konkurrierende Stromnetze oder Wasserleitungen bauen – und auch marktmächtige Unternehmen. Bei deren Produkten und Dienstleistungen ist der Wettbewerb sozusagen kaltgestellt und ein menschlich-systemischer Co-Pilot hat dafür zu sorgen, dass die Preise nicht aus dem Ruder laufen.
Meine «Kundschaft» kennt im Normalfall die gesetzlich vorgeschriebenen Spielregeln: Man kann bzw. muss mich, bevor man Preise setzt oder ändert, konsultieren. Das taten allein 2023 rund 600 Behörden von Gemeinden, Kantonen und Bund, aber auch diverse marktmächtige Unternehmen, wie eben diejenigen der ÖV-Branche oder die Post.
Viele meiner «Kunden» bitten mich schon in der Planungsphase um eine Stellungnahme. Sehe ich bei der Prüfung Probleme, melde ich das zurück und mache Vorschläge oder verhandle Lösungen. Auf diese Art kommen sehr viele problematische Preise gar nicht erst bei Ihnen an.
Von mir hören, dass ich Preise einseitig festsetze, werden Sie auch weiterhin selten. Denn eine Preisverfügung ist das letzte Mittel und in der Regel nicht das Beste. Meist ziehen Preisverfügungen einen jahrelangen, teuren Rechtsstreit nach sich. Wenn der Preis dann rechtskräftig ist, ist es gar nicht unwahrscheinlich, dass die nächste Änderung schon an die Tür klopft. Deshalb sieht das Preisüberwachungsgesetz einvernehmliche Lösungen als Königsweg vor, deren Inkrafttreten zwischen «ab sofort» und «in wenigen Monaten» liegt. Sie sind nicht nur kostengünstiger, sondern haben in der Regel eine präventive Wirkung: Meist kann ich sie schliessen, bevor eine Preiserhöhung in der angekündigten Höhe umgesetzt wird und ein Preismissbrauch tatsächlich entsteht. Damit ist allen Beteiligten normalerweise sehr viel besser gedient.