Kolumne von Stefan Meierhans über Gebührenerhöhungen
Der «freiwillige Zwang» für Banken-Kunden

«Es gibt immer einen Grund die Gebühren zu erhöhen» - so scheint das Motto der Banken im Land lauten. Diesen Schluss legt jedenfalls die Art und Anzahl der Meldungen nahe, die beim Preisüberwacher eintreffen.
Publiziert: 29.11.2021 um 09:18 Uhr
Debitkarten: Teurer Spass, wenn man das Kleingedruckte nicht immer mitliest.
Foto: Getty
Stefan Meierhans, Preisüberwacher

Der neueste Fall betrifft eine Kantonalbank. Sie tauscht zurzeit die Maestro-Karten ihrer Kundinnen und Kunden gegen die neuen Debit Mastercards aus. Eine grosse Wahl haben die Karteninhaber nicht: Entweder sie tauschen oder sie haben ab 2022 keine Debitkarte mehr. Dass die «alte» günstigere Maestro-Karte bei manchen Kunden noch eine weitaus längere Laufzeit hätte, spielt keine Rolle.

Natürlich besteht kein Anspruch darauf, ein Leben lang dasselbe Produkte zu erhalten. Trotzdem sehe ich hier ein alt bekanntes Muster: Es gibt eine Produktänderung und die führt zu einer Preiserhöhung. In diesem Fall sind es 25 Prozent - die neue Karte kostest CHF 50 statt wie bisher CHF 40 Jahresgebühr. Die neue Karte hat Zusatzfunktionen aber – anders als bei der alten Maestro-Karte – verdient die Bank an jedem Franken, der mit der Karte ausgegeben wird, ein paar Rappen mit.

Ob Sie als Kundinnen und Kunden eine Karte mit Zusatzfunktionen überhaupt brauchen oder wollen, ist nicht die Frage. Ab Januar ist es diese Debitkarte oder keine.

Auf Anfrage teilte die Kantonalbank mit, dass die Kundinnen und Kunden die neue Karte jederzeit kündigen oder unbenutzt retournieren können. Im Anschreiben an die Kunden fand sich dieser Hinweis allerdings nicht. Ein Zahlungsverkehrskonto ohne Debitkarte liesse sich eh nur schwer handhaben. Die Bank hingegen sieht das anders: Sie ist der Meinung mit Twint eine kostenlose Alternative anzubieten. Ausserdem sei das Ganze keine Preiserhöhung, sondern ein neues Produkt, das die Kunden nutzen können oder auch nicht.

Möglich wird dieses Vorgehen der Bank durch einen Artikel in den Kartennutzungsbedingungen. Da steht zu lesen: Die Bank behält sich die jederzeitige Änderung dieser Bedingungen vor. Änderungen werden in angemessener Form mitgeteilt und gelten als genehmigt, falls die Debit Mastercard nicht vor Inkrafttreten der Änderungen zurückgegeben wird.

Die Kantonalbank ist leider keine Ausnahme. Auch die anderen Finanzinstitute haben ähnlich lautende Regelungen in ihren Bedingungen. In anderen Worten die meisten Bankkundinnen und -kunden kennen einseitige Gebührenerhöhungen bei denen ihr stillschweigendes Einverständnis vorausgesetzt wird und ärgern sich darüber.

In Deutschland kannte man solche Regelungen ebenfalls. Jedoch hat der Bundesgerichtshof (BGH) dieses Jahr ein Urteil gefällt, dass die Bankkundinnen und -kunden nun deutlich besser schützt. Dort ist es nicht mehr zulässig, dass Banken bei Änderung ihrer AGBs und Gebühren ihre Kundinnen und Kunden «nur» informieren und deren Zustimmung voraussetzen, wenn diese der Änderung nicht aktiv widersprechen. Wenn Kreditinstitute umfangreiche Vertragsänderungen bei Bankkonten vornehmen, so der BGH, würde dies, ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden, zu einer unangemessenen Benachteiligung der Kundinnen und Kunden führen.

In meinen Augen wäre es sehr nötig, dass auch unsere Gerichte sich zu dieser Frage äussern würden.

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