Kolumne von Stefan Meierhans
Neues Jahr – neue Mehrwertsteuerhöhe

Für alle, die es bisher noch nicht zur Kenntnis genommen haben: Am 1. Januar wird der normale Mehrwertsteuersatz um 0,4% und der reduzierte um 0,1% erhöht. Wichtig ist mir dabei, dass diese Tatsache nicht für «es Bitzeli meh» genutzt wird.
Publiziert: 25.12.2023 um 14:46 Uhr
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Aktualisiert: 25.12.2023 um 14:51 Uhr
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Stefan MeierhansPreisüberwacher

Am Kaufkraftgipfel letzten September hatte ich angekündigt, dass ich Preiserhöhungen, die es durch die Mehrwertsteuer-Erhöhung zum Jahreswechsel geben könnte, genau im Auge behalten werde. Mein Ziel: zu verhindern, dass irgendjemand die Gunst der Stunde für grössere Preiserhöhungen nutzt. Die lange Ankündigungsfrist sollte allfällige dahingehende Gelüste möglichst im Keim ersticken.

Mein Plan besteht aus drei Teilen: einer grossangelegten Datenanalyse, die zeigen wird, ob es preisliche Trittbrettfahrer-Effekte gibt. Daneben stelle ich Ihnen auf meiner Website einen Mehrwertsteuer-Rechner zur Verfügung. Dort können Sie den «neuen» oder den «alten» Preis eingeben und sehen sofort, ob allein die Mehrwertsteueranpassung an einer Preisänderung schuld ist. Wenn das nicht so wäre, dann können Sie ein eigens dafür vorgesehenes Formular – ebenfalls auf meiner Website – ausfüllen. Ihre Angaben fliessen dann in meine Analyse ein, die ich zeitnah veröffentlichen werde.

Eine der Hauptsorgen sind sicherlich die Lebensmittelpreise. Hier erwarte ich wenige bis keine Erhöhungen, denn Lebensmittel werden mit dem reduzierten Satz besteuert und dieser steigt um gerade einmal 0,1 Prozent. Ein Brot für 4.90 Franken sollte demnach keinen Rappen mehr kosten. Ein Stück Käse für 6.50 Franken würde theoretisch 6.51 Franken kosten. Wegen der 5 Rappen-Rundung sollte aber auch dieser Preis bei 6.50 Franken bleiben. Erst ab rund 46.00 Franken sind bei Lebensmitteln Preisaufschläge von 5 Rappen gerechtfertigt.

Gewisse Detailhändler haben schon öffentlich angekündigt, die Mehrwertsteuererhöhung nicht an ihre Kunden weitergeben zu wollen. Gut so!

Allen anderen würde ich ebenfalls zu grösster Vorsicht raten, denn nur im Dunkeln ist gut munkeln. In diesem Fall ist jedoch die Stadion-Beleuchtung schon installiert und geht mit dem Glockenschlag am 1. Januar in den vorläufigen Dauerbetrieb.

P.S. Ich wünsche Ihnen und Ihren Lieben schöne und erholsame Festtage. Rutschen Sie gut ins neue Jahr, das hoffentlich friedvoller wird als 2023.

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