Kolumne von Stefan Meierhans
Klare Regeln für Internetanbieter

Die Eidgenössische Kommunikationskommission erteilte der Swisscom eine Absage. Zusätzliche Netzzugangsgebühren dürfen nicht verlangt werden.
Publiziert: 16:38 Uhr
1/2
Telekom-Unternehmer sind verpflichtet, ihre Netze zusammenschalten, damit grosse Datenmengen möglichst effizient ihren Weg zu den Kundinnen und Kunden finden.
Foto: Getty Images/PhotoAlto
_WEB7055.jpg
Stefan MeierhansPreisüberwacher

Das Internet verbindet die ganze Welt. Wer einen Internetzugang hat, kann sämtliche verfügbaren Inhalte abrufen oder über eine eigene Website oder Plattform kostenlos oder gegen Bezahlung zur Verfügung stellen. Die Mehrzahl der Nutzerinnen und Nutzer lädt vor allem Daten herunter und streamt Filme oder Musik. Bei den sogenannten Content Providern wie Videoplattformen oder Streamingdiensten ist der ausgehende Datenstrom dadurch sehr gross. Bei uns Konsumentinnen und Konsumenten ist es in der Regel umgekehrt, wir empfangen mehr Daten als wir senden.

Was hinter den Kulissen der Internet-Anbieter läuft, merken wir normalerweise nicht. Kurz zusammengefasst, müssen sich im Hintergrund die Netzwerke miteinander verbinden – so finden die Daten – z. B. Musik oder Videos – schnell und effizient ihren Weg. Damit das reibungslos funktioniert, sind die Telekom-Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Netze zusammenschalten. Sie müssen die Zusammenarbeit sowie die gegenseitige Vergütung vertraglich regeln. Im Streitfall entscheidet die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom).

Genau das musste sie kürzlich tun: Die Frage war, ob die Swisscom eine Gebühr verlangen darf, wenn die Kunden eines anderen Telekom-Anbieters wesentlich mehr Daten an Swisscom-Kunden senden, als sie von solchen empfangen. Insgesamt zirkuliert somit zwischen den Netzen zwar die gleiche Datenmenge, je nach Richtung aber in unterschiedlichem Umfang.

Die Comcom entschied in diesem Fall, dass die Swisscom vom kleineren Anbieter Init7 keine Gebühren für den Datenaustausch verlangen darf. Sie begründet das damit, dass beide Unternehmen fast gleich hohe Ausgaben haben, um ihre Netzwerke zu betreiben. Anders gesagt: In welche Richtung die Bits und Bytes fliessen, soll bei den Netzzugangsgebühren nicht relevant sein.

Der Entscheid der Comcom stützte sich unter anderem auf meine Empfehlung. Mein Anliegen war, dass die Frage der gegenseitigen Verrechnung geklärt werden muss, bevor über die Höhe von allfälligen Gebühren befunden wird.

Ich freue mich über diesen Entscheid: Denn Gebühren, die gar nicht erhoben werden dürfen, bieten auch keinen Anlass für höhere Endkundenpreise. Klare und einfache Regeln begünstigen zudem den Wettbewerb. Das ist besonders wichtig in Märkten, bei denen es – wie bei den Telekomnetzen – einen marktmächtigen Player gibt.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?