Sicher haben Sie es schon gemerkt, der reguläre Mehrwertsteuer-Satz ist von 7,7% auf 8,1% gestiegen. Wird nun alles, was mit dem neuen regulären Satz besteuert wird, teurer?
Nein, das sollte nicht der Fall sein: Denn, wenn Sie jetzt ausländische Produkte kaufen, zum Beispiel neue Kleider, einen Staubsauger, Körperpflegeprodukte oder ein Fahrrad – dann sollte der Preis mindestens gleich bleiben.
Warum? Weil die Industriezölle auf Anfang 2024 mit wenigen Ausnahmen abgeschafft wurden. Sie machten in der Regel durchschnittlich 1,8% des Warenwerts aus. Auch für Produkte aus Ländern, die schon heute zollbefreit sind, sinkt nun der administrative Aufwand und damit die Kosten.
Für Schweizer Händler bedeutet das also tiefere Kosten beim Import, die sie an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben haben und auch weitergeben müssen, wenn der Wettbewerb spielt! Dem gegenüber steht die Mehrwertsteuererhöhung um 0,4% (beim regulären Satz). In einigen Fällen ergibt sich also sogar ein Preissenkungspotential.
Kurz und gut: Ausländische Produkte sollten trotz der Mehrwertsteuererhöhung nicht teurer werden – manche sollten sogar günstiger sein.
Noch ein Wort zum Thema «was dem einen recht, ist dem anderen billig»: Die Industriezölle wurden nicht zuletzt auf Drängen der Schweizer Unternehmen abgeschafft, die sich vor allem über die Kosten und den administrativen Aufwand ärgerten.
Gleiches ärgert auch die Konsumentinnen und Konsumenten, wenn sie im Ausland über der Wertfreigrenze von 300 Franken einkaufen. Doch anders als bei den Unternehmen, gibt es hier Bestrebungen, die Wertfreigrenze noch weiter zu senken. Mit der Folge, dass die Bürokratie weiterwächst und die Leute mehr zahlen müssen. Das ist weder recht noch billig, meine ich.
Was meinen Sie?
P.S. Zurzeit läuft die öffentliche Vernehmlassung. Sie dürfen sich bis Mitte März 2024 gerne einbringen. Ein E-Mail an zollveranlagung@bazg.admin.ch reicht.